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Heidenheim



19.09.2023       Abfallsparende Vesperbox

Abfallsparende Vesperbox, damit der Abfall Pause macht

Vesperbox statt Alufolie zum Schulstart- auch für Erstklässler der Grundschulen in Heidenheim und den Kreisgemeinden

Nicht nur Schultüte, Recyclingpapier, Lineale aus Holz oder Federmäppchen aus Leder gehören zum Schulstart. Auch ein gutes Frühstück ist ein guter Start in den Tag. Und um die Eltern der ABC- Schützen in Sachen „umweltfreundlich“ zu unterstützen, hat der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb dieses Jahr wieder Vesperboxen für die neu eingeschulten Erstklässler eingekauft und verteilt.  

„Wird das Pausenbrot der Kinder in unsere praktische Vesperbox gepackt, kann auf Alu- und Plastikfolie sowie auf Butterbrotpapier verzichtet werden. Und die Kinder lernen so ganz praktisch, dass viele Verpackungen  überflüssig sind. Das schützt unserer Natur und unserer Umwelt und spart Ausgaben für unnötige Verpackungen. Wir alle stehen unserer Umwelt gegenüber in der Verantwortung, unser Verhalten zu hinterfragen und anzupassen. Wir sollten auch im Alltag Ressourcen und damit unsere Umwelt schonen“, betont Bereichsleiterin Bärbel Hörger vom Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unter deren Regie diese Aktion läuft. Für Bärbel Hörger ist der Schulstart eine gute Gelegenheit, um Kinder, aber auch Eltern und die Lehrkräfte für eine nachhaltige und umweltbewusste Lebensweise zu gewinnen, indem gezielt abfallarme Alternativen aufgezeigt werden. „Bewusstsein schaffen für weniger Abfälle ist dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb ein wichtiges Anliegen. Und schließlich sind Schulbrote und heimisches Obst oder Gemüse in den Vesperboxen allemal besser aufgehoben als in Einwegtüten aus Plastik. Zudem bleiben Hefte und Arbeitsmaterialien dadurch sauber, “ so Hörger. Bei rund 200 Schultagen jährlich vermeiden Vesperboxen also jede Menge Müll. Werden diese konsequent genutzt, wird jede Menge Alufolie überflüssig. Grob geschätzt kann so durchschnittlich etwa 25 Rollen Alupapier pro Schüler während der gesamten Grundschulzeit eingespart werden.

Ziel der Aktion ist es, bereits bei den Schulstartern darauf hinzuwirken, dass unnötiger Abfall vermieden wird. Insgesamt sind kreisweit rund 1600 Vesperboxen an 42 Schulen im Landkreis ausgegeben worden. „Die Ausgabe der Vesperboxen ist natürlich auch eine gute Gelegenheit für die Lehrkräfte, das Thema Abfalltrennung und -vermeidung aufzugreifen und in der Schule zu vertiefen.“ Hat doch diese Aktion bereits an vielen Schulen zu einer fruchtbaren Auseinandersetzung mit der Abfallproblematik geführt.  Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unterstützt die Umsetzung dieser Zielsetzung mit weiteren Angeboten. Hierzu zählen Abfall-Erlebnistage im Brenzpark beim Kompostpfad, Führungen im Biokompostwerk und den Wertstoff-Zentren, beim Müllheizkraftwerk in Ulm oder Unterrichtsbesuche.

„Lachende Kindergesichter und hilfreiche Utensilien, mit denen unnötige Abfälle vermieden werden, das zeichnet diese beliebte Vesperdosen-Aktion aus. Und diese Aktion halten wir auch für nachhaltig, denn so werden die Kinder frühzeitig in ein umweltbewusstes Verhalten eingebunden“, gibt sich Bärbel Hörger überzeugt. Daher ist es für den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb keine Frage, auch heuer diese bei den Erstklässlern gern gesehene Aktion „Vesperboxen“ zu organisieren. Eine Initiative, die sich vor allem durch ihren unmittelbaren praktischen Nutzen auszeichnet. „Setzen Sie als Eltern, wann immer es geht, auf langlebige Produkte. Achten Sie bei Heften oder anderen Papiermaterialien auf das Umweltsiegel „Blauer Engel“. Qualitative Abstriche bei Öko-Papier gibt es mittlerweile nicht mehr, da sich die Herstellungsverfahren von recyceltem Papier stark verbessert haben. Und gerade auch der Schulranzen sollte von guter Qualität sein, denn dann ist er über viele Jahre ein treuer Begleiter, der fast täglich in Gebrauch ist. 

13.09.2023       Sonderabfallsammlung für Betriebe

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb organisiert Sammlung für Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben am Mittwoch 11. Oktober im Entsorgungszentrum Mergelstetten. Anmeldeschluss ist Freitag, der 6. Oktober


„Wir organisieren für die Firmen im Landkreis mit dieser Aktion jetzt bereits zum 30. Mal eine Entsorgung ihrer Sonderabfälle. Vor allem für Firmen, bei denen nur geringe Mengen an Problemstoffen anfallen, das heißt, weniger als zwei Tonnen jährlich, ist diese Aktion eine gute Gelegenheit, die die Firmen nutzen sollten“, ermuntert Abfallberater Markus Nüsseler zur Teilnahme. Angenommen werden Altlacke, Klebemittel, Harze, Säuren, Laugen, Lösemittel, ölhaltige Betriebsmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder SpraydosenNicht angenommen werden gefasste Gase und Druckflaschen, Tierkadaver, biologische und chemische Kampfstoffe, Stoffe die bei geringer Energiezufuhr heftig reagieren, infektiöse Abfälle, Munition, Sprengstoff und Feuerwerkskörper, unbekannte Abfälle, Asbestzementplatten, elementare Halogene und Alkalimetalle, Stoffe die heftig mit Wasser reagieren sowie Stoffe, für die kein Entsorgungsweg besteht oder die unter die Kontrolle anderer Gesetzmäßigkeiten fallen.   

Gebeten wird um eine verbindliche Anmeldung. Anmeldeschluss ist Freitag, der 6. Oktober. Per Fax oder E-Mail wird den Firmen dann am Montag, 9.Oktober mitgeteilt, zu welcher Uhrzeit diese anliefern können. Vorab kann auch mitgeteilt werden, ob lieber vormittags oder nachmittags angeliefert werden möchte, was dann bei der Erstellung des Zeitplans berücksichtigt wird.  Der Transport und die Anlieferung der Abfälle sollten möglichst in Originalbehältern erfolgen. Zumindest aber in dichten und geeigneten Gebinden. Es können allerdings nur Behältnisse bis 50 Liter angenommen werden.

Bei Pflanzenschutzmitteln nur bis 30 Liter, da alle angelieferten Stoffe sofort in Spezialbehälter verpackt werden. Ein Umfüllen der Stoffe vor Ort ist dagegen nicht möglich. Nach Möglichkeit sind Sicherheitsdatenblätter über die einzelnen Abfallarten vorzulegen. Leuchtstoffröhren werden nur lose angenommen. Auch sollten diese nicht einzeln in Schutzkartons verpackt werden und die Leuchtstoffröhren dürfen auch nicht mit Klebebändern gebündelt werden, da sonst Kosten für die Nachbearbeitung berechnet werden müssen. Zu beachten sind ferner auch die aktuellen Vorschriften des ADR, also etwa die Verpackung und Kennzeichnung der Stoffe, eventuell kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport des Anlieferers zum Entsorgungszentrum oder die Ladungssicherung.Übrigens können Haushaltsbatterien, Autobatterien und PU-Schaumdosen, die mit dem P.D.R.- Recyclingsymbol gekennzeichnet sind, zu den üblichen Öffnungszeiten der Problemstoffsammelstelle ganzjährig kostenlos zurückgegeben werden. Falls vorhanden, sollten die Dosen gleich in einem PDR-Rücksendekarton eingepackt werden. Lithiumbatterien, vor allem Werkzeugakkus und Akkus aus Laptops sind zudem gegen Kurzschluss zu sichern. 

 
„Wir freuen uns, wenn viele Betriebe bei dieser Aktion teilnehmen, denn diese Sonderabfälle werden über die ARS tec GmbH aus Neu-Ulm in unserem Auftrag fachgerecht entsorgt“, betont Nüsseler.  Firmen, die bislang noch nicht vom Kreisabfallwirtschaftsbetrieb kontaktiert wurden, können sich gerne bei Markus Nüsseler unter Rufnummer 07321 9503-15 direkt über weitere Einzelheiten informieren.

31.08.2023       Wartezeiten bei den Anlieferungen

Wegen einer Baumaßnahme bei der Kläranlage in Mergelstetten kann es ab September zu Behinderungen bei der Zufahrt zum Entsorgungszentrum Mergelstetten kommen. Zudem ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Zoeppritzstraße zu rechnen, da die B 19 demnächst wegen Erneuerung der Fahrbahndecke gesperrt wird und der Verkehr teilweise über die Zoeppritzstraße umgeleitet wird.  

Um Beachtung wird gebeten.

01.08.2023       Abfalltonnen nicht zuparken

Damit die Müllfahrzeuge die Abfälle abholen oder die Behälter entleeren können, ist es notwendig, dass die Straßen von den Anwohnern freigehalten werden. Dies gilt vor allem auch in Anwohnerstraßen, die schmal sind, damit die großen Müllfahrzeuge einfahren können. Bedauerlicherweise parken Autos immer wieder vor Abfallbehältern oder Bereitstellungsflächen und behindern dadurch die Abfuhr massiv. Wenn nur ein Fahrzeug die Durchfahrt für den Mülllaster unmöglich macht, haben alle Anwohner das Nachsehen, da ihre Abfallbehälter erst später oder im ungünstigsten Fall gar nicht entleert werden können. Gleiches gilt für Wendemöglichkeiten, wenn diese durch rücksichtslose Falschparker zugeparkt werden. Die Abfallfahrzeuge brauchen einen großen Wendekreis, weshalb in Kurven, an Kreuzungen und Einmündungen keine Autos parken sollten. Grundsätzlich ist nicht erlaubt, mit Müllfahrzeugen rückwärtszufahren.

Zu nahe an der Einmündung parkende Fahrzeuge erschweren die Zufahrt zu den Wohnhäusern. So konnten dieser Tage einige Mülltonnen nicht geleert werden. Aber auch für Rettungsfahrzeuge oder die Feuerwehr sind solcherart blockierte Straßen ein massives Hindernis.

Daher bittet der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass die Abfuhren nicht behindert werden.

31.07.2023       Altglas nur leer in die Container werfen

 

„Wespen tummeln sich in Glascontainern und werden mitunter äußerst aggressiv, wenn Glasflaschen eingeworfen werden“, warnt der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb und rät: „Wer Wespenangriffe und -stiche vermeiden möchte, der sollte nach Möglichkeit alle Behältergläser wie Flaschen und Gläser vorab völlig entleeren. Und am besten reinigen. Gerade bei Honiggläsern ist diese Vorsichtsmaßnahme anzuraten“.  Überhaupt ist es empfehlenswert, Glasbehälter zumindest zu entleeren und grob zu reinigen, da diese oftmals länger in Keller und Garage zwischengelagert werden. Und daher zu hygienischen Problemen führen und Ungeziefer anziehen können. Da derzeit die warme und trockene Witterung ideal für die Bildung von Wespenstaaten sei und die Insekten schnell angreifen und stechen, rät der Abfallwirtschaftsbetrieb zudem, Altglas an heißen Tagen nicht nachmittags zu entsorgen. Dann nämlich sei die Gefahr von Wespen gestochen zu werden am größten. Sollten komplette Wespennester in einem Container angelegt sein, sollten auf keinen Fall die Wespen mit dem Nest selbst beseitigt werden. Stattdessen bitte beim Service-Center des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs unter 07321-9505-91 melden oder direkt bei der für die Container zuständigen Firma WRZ Hörger GmbH@Co aus Sontheim unter 07325-9606-0. 

16.07.2023       Gartenabfälle illegal entsorgt

Immer wieder werden Gartenabfälle im Wald und in der Landschaft entsorgt. Nicht selten in der irrigen Meinung, diese würden doch schadlos zersetzt und dem so genannten Nährstoffkreislauf wieder zugefügt. Doch das ist falsch, denn Gartenabfälle am ungeeigneten Ort zeitigen einige negative Konsequenzen für die Natur.

Wer Gartenabfälle an Waldrändern, Gewässern  und im Grün kurzerhand abkippt, stört durchaus den Nährstoffhaushalt der Landschaft und des Waldes erheblich. Statt der früheren Artenvielfalt wird binnen kurzem einer Monokultur von Brennnesseln Vorschub geleistet. Bevorzugen doch Brennsesseln den Stickstoff, der gerade in Gartenabfällen gebunden ist. Viele anspruchsvollere Tier- und Pflanzenarten werden auf diese Weise zurückgedrängt oder verschwinden dagegen.  Zugleich vermehren sich auch nichtheimische Ziergehölze über den Austrieb von Wurzelresten. Dies geht letztlich zu Lasten der heimischen Flora.

Mangelnder Respekt vor der Natur

Wald und Landschaften wirken auf den Menschen natürlich und unberührt. Daraus erwächst  Respekt vor der „unberührten Natur“. Dieser Respekt schwindet, sobald erste Abfälle – und das gilt eben auch für Pflanzenabfälle – die Natur verschandeln. „Selbst einen sauberen und aufgeräumten Garten vorzuzeigen, indem man seine Abfälle in die freie Landschaft kippt, ist kein Kavaliersdelikt, über das man hinwegsehen sollte. Im Gegenteil, da sollte man genau hinschauen“, so der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb.

Solche verbotenerweise abgelagerten  Gartenabfälle in Wald und Flur müssen beseitigt werden. Das verursacht  Kosten, die letztlich von allen zu tragen sind. Jeder, der auf diesem Wege seine Gartenabfälle entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, denn er verstößt gegen Abfallrecht, Wasserrecht und Landschaftsrecht. 

Gartenabfälle sind am besten im eigenen Garten zu kompostieren. Zudem können Grasschnitt, Heckenschnitt, Laub oder Fallobst über die Biotonne entsorgt werden. Oder bis in den November hinein kann gegen eine geringe Gebühr eine normale PKW Anhängerladung in den Grüngut-Containern entsorgt werden, die der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb in vielen Gemeinden und Teilorten im Landkreis aufgestellt hat. Des Weiteren gibt‘s die Möglichkeit, diese  Abfälle im Entsorgungszentrum in Mergelstetten wiederum gegen eine geringe Gebühr – 2,50 Euro - bis 100 Kilo zu entsorgen. Das Entsorgungszentrum ist Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.30 Uhr  geöffnet.

04.07.2023       E-Geräte gehören nicht in die Mülltonne

Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in die Restmülltonne, sondern zu den Sammelstellen

Neben den Herstellern und dem Handel sind auch die VerbraucherInnnen gefordert

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe. Wenn diese Rohstoffe, etwa Kupfer, Aluminium oder Gold recycelt und zurückgewonnen werden, schont das natürliche Ressourcen. Denn in der Regel in jede Gewinnung von Rohstoffen letztlich umweltbelastend. Entscheidend ist aber auch, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte oftmals gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen enthalten. Damit solche Stoffe nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen, dürfen weder Elektrogeräte noch Batterien in den Hausmüll. Gerade die Zellen von Lithium Batterien können als explosive Ladung die Gesundheit von Mitarbeitern in den Wertstoff-Zentren oder die Fahrer der Müllfahrzeuge gefährden. Notwendig ist bei ausgedienten Elektrogeräten ein fachgerechtes Recycling. Um dieses umweltgerecht zu ermöglichen, bietet der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb verschiedene Dienstleistungen an:

Abholung vor der Haustür:

So werden Großgeräte wie Spülmaschine, Trockner, Fernsehgerät, Monitor oder elektrischer Rasenmäher einmal im Jahr vor der Haustüre abgeholt. Voraussetzung: Die Abholung auf Abruf wird vordem beantragt. Dieser Service ist über die Abfallgebühren abgedeckt, weshalb keine Kosten anfallen. Zwar gibt es auch immer wieder Aufrufe gewerblicher Schrottsammler, Elektrogeräte zur Abholung bereitzustellen. Dies ist aber unzulässig, denn diese Sammlungen sind illegal und ein fachgerechtes Recycling hier sehr fragwürdig. Solche gewerblichen Sammlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, was eine entsprechende Geldstrafe nach sich zieht.

Anlieferung im Entsorgungszentrum und den Wertstoff-Zentren

Im Entsorgungszentrum Mergelstetten können alle haushaltsüblichen Elektrogeräte gebührenfrei selbst vorbeigebracht werden.  Bei Nachtspeicherheizgeräten, Photovoltaikmodulen und gewerblichen Geräten, etwa Kühltheken, ist allerdings vorab eine telefonische Abklärung unter 07321-950540 nötig, wie diese dann im Einzelnen zu entsorgen sind.

Kleingeräte, deren Kantenlängen keine größer als 50 Zentimeter sein darf, werden in allen Wertstoff-Zentren angenommen. Beispielsweise Fön, Radio, Bügeleisen, Laptop, Staubsauger, Fotoapparat oder Akkuschrauber. Bildschirmgeräte wie Fernseher und Monitore können allerdings - unabhängig von ihrer Größe - ausschließlich im Entsorgungszentrum Mergelstetten abgegeben werden.

 

Batterien und Akkus sind auszubauen  

Sofern Batterien und Akkus nicht fest in den Elektro-Altgeräten verbaut sind, müssen diese vor ihrer Entsorgung aus dem Elektro-Altgerät entnommen und getrennt entsorgt werden. Die Abgabe der Akkus und Batterien ist sowohl im Entsorgungszentrum als auch in allen Wertstoff-Zentren möglich. Gerade bei Lithiumbatterien ist dabei darauf zu achten, dass die Pole zuvor abgeklebt werden, da sonst gefährliche Kurzschlüsse nicht auszuschließen sind.  

19.06.2023       Förderprojekt der BRD - 67K19229

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim plant den Neubau eines Grüngutsammelplatzes auf der Deponie Nattheim neben dem geplanten Entsorgungszentrum Nattheim. Durch die Neuerrichtung des Grüngutsammelplatzes wird eine neue Annahmestelle für private Grüngutanlieferungen geschaffen.

Der Grüngutsammelplatz soll mithilfe von Recyclingmaterial befestigt und asphaltiert sowie mit einer geordneten Entwässerung ausgestattet werden. Die Durchsatzkapazität soll 1.800 Mg Grüngut/Jahr betragen. Hierfür wird eine Fläche von ca. 1.445 m² zur Verfügung gestellt, wobei ca. 125 m² große Asphaltfläche für die Lagerung von holzigen Grünabfällen sowie eine ca. 160 m² große Betonfläche für die Lagerung von krautigen Grünabfällen vorgehalten werden. Es handelt sich um zwei separate, durch Anschubwände getrennte, Lagerbereiche. Das krautige Material wird überdach gelagert. Zur Aufnahme des Grüngutes werden Anschubwände installiert.

Das gesammelte Material wird zur hauseigenen Kompostierungsanlage auf dem Gelände des Entsorgungszentrum Heidenheim-Mergelstetten transportiert und dort zu Grüngutkompost verwertet. In Summe können dadurch Treibhausgasemissionen über 10 Jahre von 3.753 t CO2 eingespart werden.

 

Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

KSI: Aufbau eines Grüngutsammelplatzes in Nattheim

(Förderkennzeichen: 67K19229), auf dem Gelände der Deponie Nattheim, Rinderberg 3

Laufzeit des Vorhabens: 01.07.2021 bis 31.12.2023

Partner: Fa. Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Fa. Leonhard Weiss GmbH & Co. KG

Dieses Vorhaben wird gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

02.06.2023       Bürgerbeteiligungs-Photovoltaikanlage

Einige Anteilseignerinnen und -eigner der Bürgerbeteiligungs-Photovoltaikanlage im Kompostwerk kamen auf Einladung von Betriebsleiter Dr. Sebastian Meier zu einer würdigen Übergabefeier ins Entsorgungszentrum Mergelstetten. Die damals größte PV-Anlage im Landkreis war 1998 vom Verein Solar mobil Heidenheim (SmH) initiiert worden. Der Aufbau-Start erfolgte noch im alten Jahrhundert. Dank der Zusage der Stadtwerke Heidenheim AG 10 Jahre lang 1,56 DM pro Kilowattstunde zu vergüten, erschien eine Investition attraktiv, umso mehr als dann unvorhergesehener Weise ab dem Jahr 2001 die EEG-Vergütung dazu kam. Bis zum Endausbau (56,6 kWp) hatten 43 Anleger investiert. Heinz Schäffer, der Erbauer und Betreiber der Anlage blickte auf die Aufbaujahre zurück. Bis zum Jahr 2006 waren Kurt Haffner, der Vorsitzende des SmH und Hans-Martin Hartmann als Treuhänder für die Abrechnung verantwortlich, ab 2006 Hartmann und Thomas Uhl (Kassenprüfer). Klaus Weißenberger, einer der Anteilseigner zeigte die Entwicklung der „BBFA“ aus der Warte des Anteilseigners auf und dankte den drei Machern. Mit dem Jahresende 2022 war die Anlage aus der EEG-Förderung gefallen. Schon letzten Sommer beschloss die Anteilseignerversammlung, die Anlage an den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb zu übertragen. Sie dient fortan der Eigenstromerzeugung. Eingangs hatte Dr. Meier den Blick auf die aktuellen Entwicklungen der Abfallwirtschaft im Landkreis Heidenheim gelenkt. Ausdrücklich dankte er dem großen Engagement der beteiligten Bürgerinnen und Bürger in Sachen Erneuerbarer Energie, habe diese doch ein entscheidendes Signal in Richtung klimafreundliche Energie auf dem Dach der Rottehalle des Biokompostwerks gesetzt. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb, so Dr. Meier, unternehme vielerlei Anstrengungen, um die Weichen für eine enkeltaugliche Nachhaltigkeitspolitik zu stellen.

26.05.2023       Buchsbaumzünsler - Was tun?

Wenn der Buchsbaumzünsler zuschlägt und sich die Raupen gefräßig über Hecken und Sträucher hermachen, dann sehen die befallenen Pflanzen meist gelblich-beige aus. Auch haben sie meist keine Blätter mehr und sind von den Raupen oftmals eingesponnen. Ist ein Strauch bereits stark befallen, ist es ratsam, diesen abzuschneiden und schnell zu entsorgen. Einzelne Zweige können in die Biotonne. Für größere Mengen von befallenen Buchsbäumen oder Buchsbaumhecken ist das Entsorgungszentrum in Mergelstetten die richtige Adresse.

Die befallenen Buchsbäume bzw. die abgeschnittenen Zweige in Papiersäcke verpacken und die Säcke verschließen. So wird vermieden, dass die Raupen weiterverbreitet werden. Bei der Anlieferung in Mergelstetten sollten die Mitarbeiter im Entsorgungszentrum über den Inhalt der Säcke informiert werden. Im Biokompostwerk werden die Raupen, Pilze und Unkrautsamen sicher abgetötet, da das Grüngut und die Bioabfälle bis auf 70° Grad erhitzt werden.   

19.05.2023       Zuschuss für Mehrwegwindelsysteme

In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden geschätzt 5 500 Windeln genutzt. Macht mal eben etwa eine Tonne Windelmüll pro Baby, wenn es bis zum Sauberwerden mit Einwegwindeln gewickelt wird. Alle Einwegwindeln müssen im Landkreis Heidenheim derzeit als Restmüll entsorgt und im Müllheizkraftwerk in Ulm verbrannt werden, da ein funktionierendes Recycling noch immer aussteht. Dies gilt auch für Ökowindeln. Daher ist der Einsatz von Mehrwegwindeln eine überlegenswerte Alternative. Zumal der Gebrauch von modernen Stoffwindeln nicht mehr kompliziert und zeitraubend ist. Denn diese sind doch zwischenzeitlich durchaus pflegeleicht zu handhaben und müssen nicht mehr eingeweicht, gekocht oder gebleicht werden. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unterstützt Eltern und inkontinente Personen, die Mehrwegwindeln nutzen, einmaligen mit einem Zuschuss von 50 Euro.  Allerdings ist diese Förderung ausschließlich für Personen und Kinder vorgesehen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben. Benötigt wird eine Geburtsurkunde des Kindes oder bei Inkontinenz ein ärztliches Attest. Ebenso die Rechnungen der gekauften Mehrwegwindeln, und zwar im Original in Höhe von mindestens 150 Euro. Der Zuschuss wird für den Kauf von Windeln rückwirkend bis zum 01.01.2022 gewährt. Früher gekaufte Windeln können nicht berücksichtigt werden.  Auf diesem Weg wird unsere Umwelt entscheidend vom Windelmüll entlastet. Weitere Informationen und Tipps sowie der benötigte Antrag gibt es kurz und prägnant im Info-Flyer, der auch auf der Internetseite www.abfallwirtschaft-heidenheim.de unter Downloads (hier) des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes eingestellt ist.     

05.04.2023       Wo Kinder die Komposttiere kennenlernen

Der Kompostpfad des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs im Brenzpark ist eine ganz besondere Adresse. Dort, auf dem weitläufigen Parkgelände, können die Kinder in einem spannenden Umfeld unmittelbar begreifen, was im Kompost so alles abgeht. Damit die Kinder aber auch in einem lebendigen und aktiven Komposthaufen Tausendfüßler und Regenwürmer, Laufkäfer-Larven, Maulwurfsgrillen oder Erdraupen entdecken können, braucht’s jetzt im Frühjahr einige Vorarbeiten. Axel Bräunl kümmert sich deshalb rechtzeitig darum, dass noch vor Ostern der Kompostpfad wieder ordentlich hergerichtet wird. Frisches Material wird ausgebracht, damit sich etwa Würmer, Hundertfüßler und Brauner Steinläufer ansiedeln. Auch wird der Komposthaufen komplett umgesetzt, Hackholschnitzel sowie Baum- und Strauchschnitt, Reisig und grober Heckenschnitt bereitgelegt. Auch wird neue Komposterde aufgelegt und ausreichend Rinde.

Wenn nötig werden die aufgestellten Komposter repariert und dann frisch befüllt. Kurzum: Es gibt jedes Frühjahr alle Hände voll zu tun, damit die kleinen und großen Besucher ihrem Forscherdrang nachgehen und mit Becherlupe und Mikroskop auf Jagd gehen können nach allem, was sich so auf und im Komposthaufen bewegt.

Unter dem Motto: Ene, mene, Miste…dort lebt was in der Kiste erklären die Experten des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes den Kindern aus Kindergärten des Landkreises, aber auch den Schülerinnen der Klassen 1 bis 4, wie man eine Miete anlegt und umsetzt. Auch werden gemeinsam Insekten und Bodentiere gesucht und mithilfe eines einfachen Bestimmungsschlüssels benannt. Fragen werden beantwortet, wie etwa, wo lebt der Regenwurm und was ist seine Lieblingsspeise. So erfahren die Kinder, dass diese den größten Teil ihres Lebens unter der Erde verbringen. Dass sie den Boden lockern und unermüdlich Pflanzenreste in nährstoffreiche Erde umwandeln. Und zwar verdauen sie in ihrem Körper die organischen Stoffe zusammen mit mineralischen Bodenteilchen. Auf diese Weise produziert jeder dieser Erdarbeiter täglich die Hälfte seines Eigengewichts an nähr- und mineralstoffreichen Krümeln. So wird der Boden zugleich auch mit reinem Stickstoff angereichert. Dieser außerschulische Lernort am Kompostlehrpfad ergänzt mit seinem praktischen Anschauungsmaterial beispielhaft die naturorientierten Unterrichtseinheiten, die vom Grünen Klassenzimmer innerhalb des Brenzpark-Vereins angeboten werden.    

 

31.03.2023       Grüngutcontainer stehen ab 1. April

Grüngut-Container werden wieder aufgestellt

 

Ab Samstag, 1. April 2023 stehen wieder die Grüngut-Container vor Ort in den Gemeinden bereit. Der Container in Sontheim kann allerdings noch nichtaufgestellt werden, da hiernoch kein Betreungspersonal gefunden wurde. Meist stehen die 40-Kubikmeter-Container für Gartenabfälle in der Nähe oder im jeweiligen Wertstoff-Zentrum.

Mit diesem Angebot können die Einwohner  im Landkreis ihre Gartenabfälle wohnortnah anliefern.

Da die Gartenabfälle in die Container verladen werden müssen, ist vor allem bei Grasschnitt darauf zu achten, dass dieser nicht lose angeliefert wird, sondern in geeigneten Papiersäcken. Wer dagegen  Kunststoffsäcke verwendet, hat den Grasschnitt aus diesen in den Container zu entleeren.   

Für die Anlieferung wird eine pauschale Gebühr von 2,50 Euro berechnet, wobei maximal eine Menge angenommen wird, die in einen normalen PKW-Anhänger passt. Angenommen werden Hecken- und Strauchschnitt. Die maximale Aststärke darf zehn Zentimeter Durchmesser nicht übersteigen. Die Äste dürfen nicht länger als 150 Zentimeter sein. Zum Bündeln keinen Draht oder Plastikschnüre verwenden. Vor allem „Kleinmaterial“, das nicht gebündelt werden kann, wie etwa Gras und Laubschnitt – sollte an den Containerstandorten möglichst nicht lose auf Hängern angeliefert werden, da die Entladung in die Container sehr mühsam und zeitintensiv  und ein Abkippen nicht möglich ist. Stattdessen sind Mehrweg-Behältnisse, die vor Ort entleert werden, stets die praktischere Alternative. Auch sollten die verwendeten Behältnisse nicht zu voll und zu schwer sein. Wer größere Mengen entsorgen möchte, sollte die Gartenabfälle im Entsorgungszentrum in Mergelstetten anliefern.

Die Annahmegebühr für bis zu hundert Kilo beträgt hier auch 2,50 Euro.

Öko-Tipp: Die beste und umweltfreundlichste Art Gartenabfälle zu entsorgen, ist die Kompostierung. Wer die Möglichkeit hat, im eigenen Garten zu kompostieren, sollte diese Möglichkeit nutzen. 

Nutzen Sie die Grüngutabfuhr! Viermal im Jahr werden die Gartenabfälle kostenlos bei Ihnen zu Hause abgeholt.

 

Standorte und Anlieferungszeiten finden Sie hier

23.11.2022       Mehrwegpflicht für "to-Go"

Zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung den nächsten gesetzlichen Schritt getan, um die Abfallberge an Einwegverpackungen einzudämmen.
Nachdem Einwegplastiktüten verboten und die Pfandpflichten im Jahr 2022 erweitert worden sind, gilt seit dem 1. Januar 2023 eine neue Mehrweg-Pflicht. Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss für Einwegbecher und Einwegbehälter aus Kunststoff eine Mehrweg-Alternative parat haben – oder es akzeptieren, wenn der Kunde seine eigenen Becher oder Behälter mitbringt. Geregelt ist die Mehrweg-Pflicht durch das Verpackungsgesetz (VerpackungsG).
Gilt auch für beschichtete Gefäße Die Mehrweg-Pflicht gilt für alle Verpackungen, die teilweise oder komplett aus Kunststoff bestehen. Auch Verpackungen, die „wie aus Pappe“ wirken, sind oft auf der Innenseite mit Kunststoff beschichtet wie zum Beispiel Eisbecher. Pizzakartons dagegen werden meist ohne eine Beschichtung angeboten. Hierfür muss dann auch keine Mehrweg-Alternative angeboten werden. „Coffee to go“-Becher und andere Getränkebecher bilden Ausnahmen, denn beim Ausschank von Getränken zum Mitnehmen gilt: Der Anbieter muss immer eine Mehrweg-Alternative bereitstellen, egal aus welchem Material die Einwegbecher sind.
Alle Betriebe des Lebensmittelhandwerks, der Gastronomie und auch sonst jeder Betrieb, der Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet und diese direkt vor dem  Verkauf in Einwegkunststoffgefäße oder Einwegbecher verpackt, muss zu den Einwegvarianten auch eine Mehrweg-Alternative anbieten. Und er muss seine Kundinnen und Kunden auch darauf hinweisen. Es gibt Ausnahmen Ausgenommen von dieser Pflicht sind all jene Betriebe, deren Verkaufsfläche weniger als
80 Quadratmeter beträgt und die nur bis zu fünf Mitarbeiter haben. Diese Betriebe müssen stattdessen auf Wunsch mitgebrachte Gefäße befüllen.
Pfand ja, Preisaufschlag nein Übrigens dürfen Essen und Getränke in den Mehrwegverpackungen nicht teurer sein. Es darf aber ein Pfand auf die Mehrwegverpackungen erhoben werden, das auf den Preis aufgeschlagen wird, das der Kunde aber bei der Rückgabe zurückerhält. Natürlich sollen und müssen die Betriebe die Mehrwegnutzung aktiv bewerben, indem auf die Möglichkeit Mehrwegverpackung hingewiesen wird. Etwa mit der Frage an die Kundschaft:
„Den Kaffee im Wegwerf- oder Mehrwegbecher?“ Oder: „Möchten Sie eine umweltfreundliche Verpackung?“ Oder: „Gerne befüllen wir auch ihren eigenen Becher oder Schale! Bringen Sie diese doch beim nächsten Einkauf gerne mit.“ Und nun ist der Verbraucher in der Pflicht: Er entscheidet, wie er seine Speisen und Getränke in
Zukunft verpackt haben möchte und kann frei entscheiden, ob er Einweg- oder Mehrwegverpackungen nutzen möchte. Die Politik hat die Grundlage geschaffen, um die
Vermüllung der Umwelt mit Einwegverpackungen einzudämmen.

07.04.2022       Für Umweltbildung ist es nie zu früh

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb: Nachfrage übersteigt Angebot

„Die Nachfrage nach unseren neuen Müll-Magnettafeln für Kindergärten ist überraschend groß. Innerhalb weniger Wochen sind alle bereitgestellten bunten Tafeln mit ihren lustigen Müll-Motiven weggegangen wie die berühmten warmen Semmeln. Das freut uns, denn wir sollten so früh als möglich die Kinder unterstützen, Abfälle richtig zu trennen. Und gerade Kinder sind neugierig und wollen wissen, wie was richtig gemacht wird, Kinder lernen eigentlich sehr gern. Deshalb sind Kindergärten tolle Lernorte, um Kinder für die Mülltrennung zu motivieren und zu begeistern.“, betont Bärbel Hörger, stellvertretende Betriebsleiterin beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb. 

Schließlich ist Abfall ist keine Nebensache. Denn, wie wir mit unseren Abfällen umgehen, das hat viele Auswirkungen auf unsere Umwelt und das Klima. Daher hat der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb diese Initiative gestartet, indem er mittels einer Magnettafel ein attraktives Lernangebot für Kindergärten entwickelt hat. Diese neuen Materialien sollen Kindergärten bei der Umwelterziehung - und ganz konkret auch bei der Abfalltrennung - unterstützen. Denn nur, wenn Abfallarten und Wertstoffe richtig sortiert werden, können diese Wertstoffe wieder aufbereitet und abermals verwendet werden. Ganz gleich ob bei Glas, Papier, Pappe oder Bioabfällen.    

Unter anderem vermitteln die Abfall-Poster den Kleinen, dass sich Abfall nicht einfach in Luft auflöst. Und Wertstoffe wie auch Bioabfälle in einen Kreislauf zurückgeführt werden können. Gerade für die Kinder sind die farbigen Poster und die lustigen Müll-Motive ein spannender Anreiz, die Aufgaben für eine richtige Zuordnung von Abfällen altersgerecht und spielerisch zu lösen. Gilt es doch für die Kindergartenkinder immerhin 48 Magnete, die verschiedenste Arten von Abfällen abbilden, richtig zuzuordnen. Das dabei erlernte Wissen ist letztlich wiederum entscheidend für die Bildung von Umweltbewusstsein und die Basis für nachhaltiges Handeln.

„Wichtig ist: Das Wissen um ein richtiges Trennen und Sortieren von Wertstoffen sollte den Kindern möglichst früh mit gut gestalteten Lernmaterialien und von engagierten Erzieherinnen vermittelt werden. Denn Bildung fängt mit den Jüngsten an. Und folglich entscheidet sich unsere Zukunft gerade auch dort, in den Kindergärten und Kindertagesstätten, wo die Saat für ein starkes Müllbewusstsein gelegt werden kann“, so Hörger abschließend.

 

31.01.2022       Falsch befüllte Biotonne kostet 25 Euro

Immer wieder landet Restmüll in der Biotonne. Ganz gleich, ob Glas, Metall oder angeblich abbaubare Kunststoffbeutel. Diese Störstoffe stellt das Team des Biokompostwerks im Entsorgungszentrum in Mergelstetten vor große Probleme. Ist doch das Heraussieben dieser Störmaterialien sehr aufwändig und verursacht hohe Kosten, die letztlich alle Einwohner durch höhere Abfallgebühren zu tragen haben. Deshalb hat es dieses Jahr auch intensive Kontrollen der Biotonnen und Aufklärungsaktionen gegeben, um für das richtige Trennen zu werben. Und so den Anteil der Fremdstoffe zu vermindern und den Trend umzukehren. Schließlich können saubere Bioabfälle zu Blumenerde oder hochwertigem Kompost für die Landwirtschaft verarbeitet werden. Vorausgesetzt es kommen eben nur sauber getrennte Bioabfälle in die Biotonnen. Gerade auch die neue Düngeverordnung hat die Vorgaben verschärft, wie und wann in der Landwirtschaft gedüngt werden darf. Und das gilt auch für die Ausbringung von Kompost. Vor diesem Hintergrund werden diejenigen, die nachweislich ihre Biotonne falsch mit Restmüll befüllen, zur Kasse gebeten. In seiner Abfallwirtschaftssatzung hat der Landkreis Heidenheim - unter § 24 Benutzungsgebühren –die Sonderleerung einer falsch befüllten Biotonne geregelt. Ist eine solche Leerung notwendig, wird die Gewichtsgebühr für Restmüll zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro berechnet. Daher bittet der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb nachdrücklich alle Einwohner, die Biotonnen ordnungsgemäß zu befüllen. So können die zusätzlichen Kosten vermieden werden.



20.12.2021       Nicht alles passt ins Altglas

Wer kann, sollte an den Feiertagen über Weihnachten und Silvester die meist übervollen Glascontainer meiden. Leere Flaschen sollten nicht unmittelbar nach dem Neujahrstag zu den Container-Standorten gebracht werden. Denn dort sind überfüllte Altglascontainer in dieser Zeit keine Seltenheit. Wer ein paar Tage zuwartet, bis die Container wieder entleert sind, tut sich und der Umwelt einen Gefallen. Liegen doch oftmals leere Flaschen neben den Containern und mitunter eben auch zerbrochene Gläser oder leere Sektflaschen. Gerade  kurzerhand vor den überquellenden Containern abgestellte Flaschen können Passanten oder Anlieferer gefährden. Herumliegende Scherben können selbst Auto- oder Fahrradreifen zum Verhängnis werden. Und auch Tiere können sich verletzen. Also vorausschauend handeln. Und dann das Altglas entsorgen, wenn der Andrang nachgelassen hat. Standorte mit überquellenden Glas-Containern können auch unmittelbar dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unter Rufnummer 9505-0 gemeldet werden, der dann veranlasst, dass diese kurzfristig geleert werden.

Hier einige Tipps zur richtigen Altglasentsorgung. Damit kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Und die wertvollen Scherben können möglichst energie- und ressourcenschonend für neue Flaschen und Gläser eingesetzt werden. Ein klares Plus für Umwelt und Klima.

Regeln für die richtige Altglasentsorgung

1. Ins Altglas dürfen entleerte Glasverpackungen für Lebensmittel, pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter, Medizinfläschchen (nicht aus dem Labor) oder Cremetiegel aus Glas.

2. Weißes Glas gehört in den Weißglascontainer, braunes in den Braunglas- und grünes in den Grünglascontainer.

3. Blaues oder andersfarbiges Glas gehört immer in den Grünglascontainer. 

4. In den Altglascontainer dürfen keine Trinkgläser. Sie haben eine andere Zusammensetzung.

5. Porzellan, Steingut oder Fensterglas haben nichts im Altglascontainer zu suchen, sondern sollten ins Entsorgungszentrum gebracht werden.

6. Energiesparlampen und jede Form von Leuchtmitteln gehören nicht zum Altglas.

7. Deckel können, müssen aber nicht abgeschraubt werden. Spezielle Maschinen filtern sie heraus.

8. Keine vollen Glasverpackungen in den Container werfen, Reste auf jeden Fall vorher entsorgen.

9. Bitte nicht spülen! Altglas muss nicht sauber im Container landen. Auch das schont die Umwelt.
    Nur Honiggläser sollten wegen den Bienen ausgespült werden.

 

10. Und ganz allgemein: Was nicht durch die Öffnung passt, gehört nicht in den Altglascontainer. 


Wer diese Regeln beachtet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und schont die natürlichen Ressourcen. Denn neue Glasflaschen bestehen durchschnittlich aus 60 Prozent Altglasscherben, bei grünen Glasflaschen liegt dieser Anteil sogar bei 90 Prozent.

 

Bitte helfen Sie mit, dass die Glascontainerstandorte sauber bleiben. Lassen Sie keine Schachteln oder Plastiktüten am Glascontainer liegen.

26.01.2021       Gelber Sack ist kein „Drecksack“

Die gelben Säcke sollten stets erst am Tag der Abholung herausgestellt werden. Und zwar frühmorgens gut sichtbar an der Außenseite des Grundstücks zur Straße hin. Wird dieses gezielte Timing kurz vor der Abfuhr beherzigt, kann vermieden werden, dass Wildtiere, die wegen des Geruchs von Lebensmittelresten angelockt werden, die Säcke aufreißen und den Inhalt verstreuen. Auch sollten die Säcke nur locker befüllt werden und die Verpackungen nicht ineinander gestopft werden. Bei Unwetterwarnung und Sturm sollten die Säcke zudem so gesichert werden, dass sie vom Wind nicht davongetragen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, etwa die Säcke mit dem Zugband am Zaun hinzuhängen.

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Dualen Systeme, also die Privatwirtschaft selbst, für die Verteilung, Sammlung und Entsorgung der Gelben Säcke zuständig ist. Im Landkreis Heidenheim hat die Sammlung der Säcke wiederum die Firma WRZ Hörger, Sontheim von den Dualen Systemen übertragen bekommen.

Zu beachten ist bei der Befüllung der Säcke, dass kein Restmüll zur Beseitigung dort hineingehört. Restmüll gehört in die Restmülltonne.  Verpackungen aus Papier und Kartonagen gehören zum Altpapier. Und Altglas wird – nach Farben getrennt – über die bereitgestellten Glascontainer entsorgt. Auch leere Dosen können in die entsprechenden Container geworfen werden.  Ebenfalls nicht in den Gelben Sack gehören Gebrauchsgegenstände aus Plastik und Metall.

Richtig aufgehoben im gelben Sack sind leere Verkaufsverpackungen, wie etwa Joghurtbecher, ausgedrückte Tuben oder Folien. Bei Sichtverpackungen aus Karton und Kunststofffolien – so genannte Blisterverpackungen – können auch beide Materialien voneinander getrennt werden. Dann gehört der Karton zum Altpapier, etwa in die Papiertonne. Die Folie dagegen in den Gelben Sack. Spraydosen sollten nur vollständig entleert in den Gelben Sack geworfen werden. Tipp: Pumpflaschen statt Spraydosen kaufen.

10.12.2017       Montag und Donnerstag anliefern

„Wir haben die letzten beiden Monate unsere Daten ausgewertet im Blick auf Anlieferungen unsere Kunden im Entsorgungszentrum in Mergelstetten. Der größte Ansturm war ganz klar samstags auszumachen. Zwar haben wir auch freitags eine hohe Kundenfrequenz, aber an diesem Wochentag sind ja die Öffnungszeiten länger, weshalb der Samstag als Anlieferungstag bei unseren Kunden vorne liegt“, erläutert Michael Bantel, zuständiger Betreuer und EDV-Experte. Wer also diesen Stoßzeiten beim Besuch des Entsorgungszentrums ausweichen und Wartezeiten vermeiden möchte, dem rät Bantel auf die Wochentage Montag oder Donnerstag auszuweichen, um etwa Grüngut, Sperrmüll oder Elektroschrott abzuliefern. 

 
26.09.2023 - 10:51 Uhr     -     URL: /internet/inhalt/drucken.php?seite=&news=1