Nutzung im Betrieb und Bestellung
Zur Auswahl gibt es folgende Gefäße, mit einem Volumen von:
Restmülltonnen: 60 Liter, 120 Liter und 240 Liter sowie 1.100 Liter Container
Biotonnen: 60 Liter, 120 Liter und 240 Liter
Papiertonnen: 240 Liter sowie 1.100 Liter Container (kostenlos)
Hinweis: Nach Anzahl und Größe der Behälter errechnet sich die Behältergebühr.
Muss ein Gewerbebetrieb eine eigene Mülltonne besitzen?
Gewerbebetriebe müssen gemäß der Gewerbeabfallverordnung (§ 7 Satz 4) in angemessenem Umfang Restmüllbehälter für die öffentliche Abfuhr anfordern und nutzen. Der Behälterbedarf wird durch den sogenannten Einwohnergleichwert ermittelt. Je Einwohnergleichwert wird ein Mindestbehältervolumen von neun Litern pro Woche zugrunde gelegt. In Ausnahmefällen und bei entsprechendem Nachweis kann dieser Wert auch geringer angesetzt werden. Aufgrund dieser Daten wird dann das notwendige Behältervolumen für den Betrieb ermittelt.
Mitnutzung der Haushaltstonne
Wird eine Immobilie als Wohnung und zu gewerblichen Zwecken von den gleichen Personen genutzt, kann bei geringem Müllaufkommen ggf. auf eine Gewerbemülltonne verzichtet und das Hausmülltonne mit genutzt werden. Jedoch muss das vorhandene Behältervolumen nach der Gewerbeabfallverordnung ausreichend sein und die Entsorgung des Hausmülls darf nicht beeinträchtigt werden.
Für diese Mitbenutzung der Hausmüllbehälter wird eine pauschale Mindestgebühr von 73,68 € im Jahr erhoben.
Abfalltonnenbestellung
Lieferung der Mülltonnen
Nach der Bestellung werden die Mülltonnen innerhalb von 14 Tagen direkt an das Grundstück geliefert.