Einige Anteilseignerinnen und -eigner der Bürgerbeteiligungs-Photovoltaikanlage im Kompostwerk kamen auf Einladung von Betriebsleiter Dr. Sebastian Meier zu einer würdigen Übergabefeier ins Entsorgungszentrum Mergelstetten. Die damals größte PV-Anlage im Landkreis war 1998 vom Verein Solar mobil Heidenheim (SmH) initiiert worden. Der Aufbau-Start erfolgte noch im alten Jahrhundert. Dank der Zusage der Stadtwerke Heidenheim AG 10 Jahre lang 1,56 DM pro Kilowattstunde zu vergüten, erschien eine Investition attraktiv, umso mehr als dann unvorhergesehener Weise ab dem Jahr 2001 die EEG-Vergütung dazu kam. Bis zum Endausbau (56,6 kWp) hatten 43 Anleger investiert. Heinz Schäffer, der Erbauer und Betreiber der Anlage blickte auf die Aufbaujahre zurück. Bis zum Jahr 2006 waren Kurt Haffner, der Vorsitzende des SmH und Hans-Martin Hartmann als Treuhänder für die Abrechnung verantwortlich, ab 2006 Hartmann und Thomas Uhl (Kassenprüfer). Klaus Weißenberger, einer der Anteilseigner zeigte die Entwicklung der „BBFA“ aus der Warte des Anteilseigners auf und dankte den drei Machern. Mit dem Jahresende 2022 war die Anlage aus der EEG-Förderung gefallen. Schon letzten Sommer beschloss die Anteilseignerversammlung, die Anlage an den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb zu übertragen. Sie dient fortan der Eigenstromerzeugung. Eingangs hatte Dr. Meier den Blick auf die aktuellen Entwicklungen der Abfallwirtschaft im Landkreis Heidenheim gelenkt. Ausdrücklich dankte er dem großen Engagement der beteiligten Bürgerinnen und Bürger in Sachen Erneuerbarer Energie, habe diese doch ein entscheidendes Signal in Richtung klimafreundliche Energie auf dem Dach der Rottehalle des Biokompostwerks gesetzt. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb, so Dr. Meier, unternehme vielerlei Anstrengungen, um die Weichen für eine enkeltaugliche Nachhaltigkeitspolitik zu stellen.
Wenn der Buchsbaumzünsler zuschlägt und sich die Raupen gefräßig über Hecken und Sträucher hermachen, dann sehen die befallenen Pflanzen meist gelblich-beige aus. Auch haben sie meist keine Blätter mehr und sind von den Raupen oftmals eingesponnen. Ist ein Strauch bereits stark befallen, ist es ratsam, diesen abzuschneiden und schnell zu entsorgen. Einzelne Zweige können in die Biotonne. Für größere Mengen von befallenen Buchsbäumen oder Buchsbaumhecken ist das Entsorgungszentrum in Mergelstetten die richtige Adresse.
Die befallenen Buchsbäume bzw. die abgeschnittenen Zweige in Papiersäcke verpacken und die Säcke verschließen. So wird vermieden, dass die Raupen weiterverbreitet werden. Bei der Anlieferung in Mergelstetten sollten die Mitarbeiter im Entsorgungszentrum über den Inhalt der Säcke informiert werden. Im Biokompostwerk werden die Raupen, Pilze und Unkrautsamen sicher abgetötet, da das Grüngut und die Bioabfälle bis auf 70° Grad erhitzt werden.
Das Wertstoff-Zentrum Burgberg ist bis einschlich Samstag, 10. Juni 2023 geschlossen.
Um Beachtung wird gebeten!
In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden geschätzt 5 500 Windeln genutzt. Macht mal eben etwa eine Tonne Windelmüll pro Baby, wenn es bis zum Sauberwerden mit Einwegwindeln gewickelt wird. Alle Einwegwindeln müssen im Landkreis Heidenheim derzeit als Restmüll entsorgt und im Müllheizkraftwerk in Ulm verbrannt werden, da ein funktionierendes Recycling noch immer aussteht. Dies gilt auch für Ökowindeln. Daher ist der Einsatz von Mehrwegwindeln eine überlegenswerte Alternative. Zumal der Gebrauch von modernen Stoffwindeln nicht mehr kompliziert und zeitraubend ist. Denn diese sind doch zwischenzeitlich durchaus pflegeleicht zu handhaben und müssen nicht mehr eingeweicht, gekocht oder gebleicht werden. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unterstützt Eltern und inkontinente Personen, die Mehrwegwindeln nutzen, einmaligen mit einem Zuschuss von 50 Euro. Allerdings ist diese Förderung ausschließlich für Personen und Kinder vorgesehen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben. Benötigt wird eine Geburtsurkunde des Kindes oder bei Inkontinenz ein ärztliches Attest. Ebenso die Rechnungen der gekauften Mehrwegwindeln, und zwar im Original in Höhe von mindestens 150 Euro. Der Zuschuss wird für den Kauf von Windeln rückwirkend bis zum 01.01.2022 gewährt. Früher gekaufte Windeln können nicht berücksichtigt werden. Auf diesem Weg wird unsere Umwelt entscheidend vom Windelmüll entlastet. Weitere Informationen und Tipps sowie der benötigte Antrag gibt es kurz und prägnant im Info-Flyer, der auch auf der Internetseite www.abfallwirtschaft-heidenheim.de unter Downloads (hier) des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes eingestellt ist.
Die Grüngut-Annahme in Nattheim ist bis auf Weiteres geschlossen.
Alternativ kann im Wertstoff-Zentrum Großkuchen immer samstags von 13.00. – 16.00 Uhr Grüngut angeliefert werden.
Der Kompostpfad des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs im Brenzpark ist eine ganz besondere Adresse. Dort, auf dem weitläufigen Parkgelände, können die Kinder in einem spannenden Umfeld unmittelbar begreifen, was im Kompost so alles abgeht. Damit die Kinder aber auch in einem lebendigen und aktiven Komposthaufen Tausendfüßler und Regenwürmer, Laufkäfer-Larven, Maulwurfsgrillen oder Erdraupen entdecken können, braucht’s jetzt im Frühjahr einige Vorarbeiten. Axel Bräunl kümmert sich deshalb rechtzeitig darum, dass noch vor Ostern der Kompostpfad wieder ordentlich hergerichtet wird. Frisches Material wird ausgebracht, damit sich etwa Würmer, Hundertfüßler und Brauner Steinläufer ansiedeln. Auch wird der Komposthaufen komplett umgesetzt, Hackholschnitzel sowie Baum- und Strauchschnitt, Reisig und grober Heckenschnitt bereitgelegt. Auch wird neue Komposterde aufgelegt und ausreichend Rinde.
Wenn nötig werden die aufgestellten Komposter repariert und dann frisch befüllt. Kurzum: Es gibt jedes Frühjahr alle Hände voll zu tun, damit die kleinen und großen Besucher ihrem Forscherdrang nachgehen und mit Becherlupe und Mikroskop auf Jagd gehen können nach allem, was sich so auf und im Komposthaufen bewegt.
Unter dem Motto: Ene, mene, Miste…dort lebt was in der Kiste erklären die Experten des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes den Kindern aus Kindergärten des Landkreises, aber auch den Schülerinnen der Klassen 1 bis 4, wie man eine Miete anlegt und umsetzt. Auch werden gemeinsam Insekten und Bodentiere gesucht und mithilfe eines einfachen Bestimmungsschlüssels benannt. Fragen werden beantwortet, wie etwa, wo lebt der Regenwurm und was ist seine Lieblingsspeise. So erfahren die Kinder, dass diese den größten Teil ihres Lebens unter der Erde verbringen. Dass sie den Boden lockern und unermüdlich Pflanzenreste in nährstoffreiche Erde umwandeln. Und zwar verdauen sie in ihrem Körper die organischen Stoffe zusammen mit mineralischen Bodenteilchen. Auf diese Weise produziert jeder dieser Erdarbeiter täglich die Hälfte seines Eigengewichts an nähr- und mineralstoffreichen Krümeln. So wird der Boden zugleich auch mit reinem Stickstoff angereichert. Dieser außerschulische Lernort am Kompostlehrpfad ergänzt mit seinem praktischen Anschauungsmaterial beispielhaft die naturorientierten Unterrichtseinheiten, die vom Grünen Klassenzimmer innerhalb des Brenzpark-Vereins angeboten werden.
Grüngut-Container werden wieder aufgestellt
Ab Samstag, 1. April 2023 stehen wieder die Grüngut-Container vor Ort in den Gemeinden bereit. Der Container in Sontheim kann allerdings noch nichtaufgestellt werden, da hiernoch kein Betreungspersonal gefunden wurde. Meist stehen die 40-Kubikmeter-Container für Gartenabfälle in der Nähe oder im jeweiligen Wertstoff-Zentrum.
Mit diesem Angebot können die Einwohner im Landkreis ihre Gartenabfälle wohnortnah anliefern.
Da die Gartenabfälle in die Container verladen werden müssen, ist vor allem bei Grasschnitt darauf zu achten, dass dieser nicht lose angeliefert wird, sondern in geeigneten Papiersäcken. Wer dagegen Kunststoffsäcke verwendet, hat den Grasschnitt aus diesen in den Container zu entleeren.
Für die Anlieferung wird eine pauschale Gebühr von 2,50 Euro berechnet, wobei maximal eine Menge angenommen wird, die in einen normalen PKW-Anhänger passt. Angenommen werden Hecken- und Strauchschnitt. Die maximale Aststärke darf zehn Zentimeter Durchmesser nicht übersteigen. Die Äste dürfen nicht länger als 150 Zentimeter sein. Zum Bündeln keinen Draht oder Plastikschnüre verwenden. Vor allem „Kleinmaterial“, das nicht gebündelt werden kann, wie etwa Gras und Laubschnitt – sollte an den Containerstandorten möglichst nicht lose auf Hängern angeliefert werden, da die Entladung in die Container sehr mühsam und zeitintensiv und ein Abkippen nicht möglich ist. Stattdessen sind Mehrweg-Behältnisse, die vor Ort entleert werden, stets die praktischere Alternative. Auch sollten die verwendeten Behältnisse nicht zu voll und zu schwer sein. Wer größere Mengen entsorgen möchte, sollte die Gartenabfälle im Entsorgungszentrum in Mergelstetten anliefern.
Die Annahmegebühr für bis zu hundert Kilo beträgt hier auch 2,50 Euro.
Öko-Tipp: Die beste und umweltfreundlichste Art Gartenabfälle zu entsorgen, ist die Kompostierung. Wer die Möglichkeit hat, im eigenen Garten zu kompostieren, sollte diese Möglichkeit nutzen.
Nutzen Sie die Grüngutabfuhr! Viermal im Jahr werden die Gartenabfälle kostenlos bei Ihnen zu Hause abgeholt.
Standorte und Anlieferungszeiten finden Sie hier
Dieses Jahr 2023 tourt wieder das Umweltmobil durch den Kreis, um Problemstoffe zu sammeln. Einwohner des Land- kreises können schadstoffhaltige Abfälle wie Lacke, Farben, Lösemittel, Altöl - max. 20 Liter pro Anlieferung - Reinigungsmittel, Batterien, Autobatterien, Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Pflanzen- schutzmittel, quecksilberhaltige Abfälle, Spraydosen, die nicht vollständig entleert sind, PU-Schaumdosen, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen und vieles mehr in haus- haltsüblichen Mengen kostenlos abgeben. Allerdings ist die Menge auf maximal einen PKW-Kofferraum voll begrenzt. Die Sammlungen finden im April und im Juni jeweils freitags und samstags statt. Die genauen Termine, Standorte und Standzeiten finden Sie hier. Diese sind mit dem Abfallkalender 2023 allen Haushalten und Kleingewerbebetrieben im Landkreis Heidenheim zugestellt worden. Die Informationsmaterialien enthalten zudem alle anderen Termine wie etwa Rest- und Biotonnen- und Papiertonnenleerung, aber auch Altpapiersammlungen etc. sind aufgeführt. Nicht angenommen beim Umweltmobil werden: Explosivstoffe, radioaktive Stoffe, Akkus von E-Bikes -> Rückgabe im Fachhandel, Feuerlöscher und leere Heliumbehälter.
Alternativ können oben genannte schadstoffhaltige Abfälle auch im Entsorgungszentrum Mergelstetten in der Problem- stoffsammelstelle abgegeben werden.
Öffnungszeiten der Problemstoffsammelstelle: Montag 8.00 12.00 Uhr und Donnerstag 13.00 17.00 Uhr. Hier können auch Feuerlöscher zur Entsorgung abgegeben werden. Kosten: 10,- €/Stück. Auch leere Helium-Behälter werden dort kostenlos angenommen, wenn sie vorher vom Anlieferer drucklos gemacht wurden.
Ansprechpartner für die Problemstoff- und Batteriesammlung ist Markus Nüsseler, Telefon: 07321/9503-15, E-Mail: m.nuesseler@abfall-hdh.de.
Bei beschädigten Lithium-Batterien, die größer als 500 g sind, bitte vor der Anlieferung Herrn Nüsseler kontaktieren.
Der Kreiswirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass beim Sperrmüll, der mit der Sperrmüllkarte zur Abholung angemeldet wird, Gegenstände aus Holz stets separat vom restlichen Sperrmüll bereitzustellen sind.
Dies ist deswegen zu beachten, da Gegenstände aus Holz wie Möbelstücke aus Voll- und Sperrholz (auch beschichtet) von einem separaten Müllfahrzeug, jedoch am gleichen Tag abgeholt wird.
Der zu trennende Sperrmüll wird also im Laufe des Tages nacheinander abgefahren.
Die Höchstmenge pro Haushalt beträgt zwei Kubikmeter. Einzelteile dürfen ein Gewicht von 70 Kilo und eine Länge respektive Breite von 1,70/1,30 Meter nicht überschreiten.
Apropos: Problemstoffe, Restmüll, Gartenabfälle, Reifen sowie Material aus Umbau- oder Abbrucharbeiten haben beim Sperrmüll nichts zu suchen und werden nicht mitgenommen!
Wenn die Sperrmüllkarte bei der Firma WRZ Hörger eingegangen ist, wird ein Termin schriftlich mitgeteilt. Innerhalb von vier bis fünf Wochen wird der Sperrmüll abgeholt, der allerdings erst am Abend vor dem Abholtag, jedoch spätestens bis sechs Uhr am Abholtag am Fahrbahnrand bereitzustellen ist. Gegen Vorauskasse von 60 Euro bietet die Firma WRZ Hörger eine Abholung innerhalb dreier Tage an. Wer seinen Sperrmüll stattdessen selbst im Entsorgungszentrum in Mergelstetten anliefern möchte, kann dort seine gültige Sperrmüllkarte abgeben und ebenfalls eine Höchstmenge von zwei Kubikmetern anliefern. Die Kosten sind in der Haushaltsgebühr enthalten. Umgekehrt ist die Anlieferung ohne Sperrmüllkarte gebührenpflichtig. Bei einer Kleinmenge bis zu hundert Kilo wird eine Pauschale von zwanzig Euro berechnet. Bei größeren Mengen wird eine Gebühr von 250 Euro pro Tonne erhoben.
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb hat zudem eine virtuelle Gebrauchtbörse auf seiner Internetseite unter www.abfallwirtschaft-heidenheim.de eingerichtet, wo etwa gut erhaltene Möbel kostenlos inseriert werden können, sofern diese kostenlos abgeben werden. Auch der Markt für Gebrauchtes der Arbeiterwohlfahrt Heidenheim hat immer wieder Bedarf an gut erhaltenen Möbeln.
Zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung den nächsten gesetzlichen Schritt getan, um die Abfallberge an Einwegverpackungen einzudämmen.
Nachdem Einwegplastiktüten verboten und die Pfandpflichten im Jahr 2022 erweitert worden sind, gilt seit dem 1. Januar 2023 eine neue Mehrweg-Pflicht. Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss für Einwegbecher und Einwegbehälter aus Kunststoff eine Mehrweg-Alternative parat haben – oder es akzeptieren, wenn der Kunde seine eigenen Becher oder Behälter mitbringt. Geregelt ist die Mehrweg-Pflicht durch das Verpackungsgesetz (VerpackungsG).
Gilt auch für beschichtete Gefäße Die Mehrweg-Pflicht gilt für alle Verpackungen, die teilweise oder komplett aus Kunststoff bestehen. Auch Verpackungen, die „wie aus Pappe“ wirken, sind oft auf der Innenseite mit Kunststoff beschichtet wie zum Beispiel Eisbecher. Pizzakartons dagegen werden meist ohne eine Beschichtung angeboten. Hierfür muss dann auch keine Mehrweg-Alternative angeboten werden. „Coffee to go“-Becher und andere Getränkebecher bilden Ausnahmen, denn beim Ausschank von Getränken zum Mitnehmen gilt: Der Anbieter muss immer eine Mehrweg-Alternative bereitstellen, egal aus welchem Material die Einwegbecher sind.
Alle Betriebe des Lebensmittelhandwerks, der Gastronomie und auch sonst jeder Betrieb, der Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet und diese direkt vor dem Verkauf in Einwegkunststoffgefäße oder Einwegbecher verpackt, muss zu den Einwegvarianten auch eine Mehrweg-Alternative anbieten. Und er muss seine Kundinnen und Kunden auch darauf hinweisen. Es gibt Ausnahmen Ausgenommen von dieser Pflicht sind all jene Betriebe, deren Verkaufsfläche weniger als
80 Quadratmeter beträgt und die nur bis zu fünf Mitarbeiter haben. Diese Betriebe müssen stattdessen auf Wunsch mitgebrachte Gefäße befüllen.
Pfand ja, Preisaufschlag nein Übrigens dürfen Essen und Getränke in den Mehrwegverpackungen nicht teurer sein. Es darf aber ein Pfand auf die Mehrwegverpackungen erhoben werden, das auf den Preis aufgeschlagen wird, das der Kunde aber bei der Rückgabe zurückerhält. Natürlich sollen und müssen die Betriebe die Mehrwegnutzung aktiv bewerben, indem auf die Möglichkeit Mehrwegverpackung hingewiesen wird. Etwa mit der Frage an die Kundschaft:
„Den Kaffee im Wegwerf- oder Mehrwegbecher?“ Oder: „Möchten Sie eine umweltfreundliche Verpackung?“ Oder: „Gerne befüllen wir auch ihren eigenen Becher oder Schale! Bringen Sie diese doch beim nächsten Einkauf gerne mit.“ Und nun ist der Verbraucher in der Pflicht: Er entscheidet, wie er seine Speisen und Getränke in
Zukunft verpackt haben möchte und kann frei entscheiden, ob er Einweg- oder Mehrwegverpackungen nutzen möchte. Die Politik hat die Grundlage geschaffen, um die
Vermüllung der Umwelt mit Einwegverpackungen einzudämmen.
Kreisabfallwirtschaftsbetrieb: Nachfrage übersteigt Angebot
„Die Nachfrage nach unseren neuen Müll-Magnettafeln für Kindergärten ist überraschend groß. Innerhalb weniger Wochen sind alle bereitgestellten bunten Tafeln mit ihren lustigen Müll-Motiven weggegangen wie die berühmten warmen Semmeln. Das freut uns, denn wir sollten so früh als möglich die Kinder unterstützen, Abfälle richtig zu trennen. Und gerade Kinder sind neugierig und wollen wissen, wie was richtig gemacht wird, Kinder lernen eigentlich sehr gern. Deshalb sind Kindergärten tolle Lernorte, um Kinder für die Mülltrennung zu motivieren und zu begeistern.“, betont Bärbel Hörger, stellvertretende Betriebsleiterin beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb.
Schließlich ist Abfall ist keine Nebensache. Denn, wie wir mit unseren Abfällen umgehen, das hat viele Auswirkungen auf unsere Umwelt und das Klima. Daher hat der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb diese Initiative gestartet, indem er mittels einer Magnettafel ein attraktives Lernangebot für Kindergärten entwickelt hat. Diese neuen Materialien sollen Kindergärten bei der Umwelterziehung - und ganz konkret auch bei der Abfalltrennung - unterstützen. Denn nur, wenn Abfallarten und Wertstoffe richtig sortiert werden, können diese Wertstoffe wieder aufbereitet und abermals verwendet werden. Ganz gleich ob bei Glas, Papier, Pappe oder Bioabfällen.
Unter anderem vermitteln die Abfall-Poster den Kleinen, dass sich Abfall nicht einfach in Luft auflöst. Und Wertstoffe wie auch Bioabfälle in einen Kreislauf zurückgeführt werden können. Gerade für die Kinder sind die farbigen Poster und die lustigen Müll-Motive ein spannender Anreiz, die Aufgaben für eine richtige Zuordnung von Abfällen altersgerecht und spielerisch zu lösen. Gilt es doch für die Kindergartenkinder immerhin 48 Magnete, die verschiedenste Arten von Abfällen abbilden, richtig zuzuordnen. Das dabei erlernte Wissen ist letztlich wiederum entscheidend für die Bildung von Umweltbewusstsein und die Basis für nachhaltiges Handeln.
„Wichtig ist: Das Wissen um ein richtiges Trennen und Sortieren von Wertstoffen sollte den Kindern möglichst früh mit gut gestalteten Lernmaterialien und von engagierten Erzieherinnen vermittelt werden. Denn Bildung fängt mit den Jüngsten an. Und folglich entscheidet sich unsere Zukunft gerade auch dort, in den Kindergärten und Kindertagesstätten, wo die Saat für ein starkes Müllbewusstsein gelegt werden kann“, so Hörger abschließend.
Immer wieder landet Restmüll in der Biotonne. Ganz gleich, ob Glas, Metall oder angeblich abbaubare Kunststoffbeutel. Diese Störstoffe stellt das Team des Biokompostwerks im Entsorgungszentrum in Mergelstetten vor große Probleme. Ist doch das Heraussieben dieser Störmaterialien sehr aufwändig und verursacht hohe Kosten, die letztlich alle Einwohner durch höhere Abfallgebühren zu tragen haben. Deshalb hat es dieses Jahr auch intensive Kontrollen der Biotonnen und Aufklärungsaktionen gegeben, um für das richtige Trennen zu werben. Und so den Anteil der Fremdstoffe zu vermindern und den Trend umzukehren. Schließlich können saubere Bioabfälle zu Blumenerde oder hochwertigem Kompost für die Landwirtschaft verarbeitet werden. Vorausgesetzt es kommen eben nur sauber getrennte Bioabfälle in die Biotonnen. Gerade auch die neue Düngeverordnung hat die Vorgaben verschärft, wie und wann in der Landwirtschaft gedüngt werden darf. Und das gilt auch für die Ausbringung von Kompost. Vor diesem Hintergrund werden diejenigen, die nachweislich ihre Biotonne falsch mit Restmüll befüllen, zur Kasse gebeten. In seiner Abfallwirtschaftssatzung hat der Landkreis Heidenheim - unter § 24 Benutzungsgebühren –die Sonderleerung einer falsch befüllten Biotonne geregelt. Ist eine solche Leerung notwendig, wird die Gewichtsgebühr für Restmüll zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro berechnet. Daher bittet der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb nachdrücklich alle Einwohner, die Biotonnen ordnungsgemäß zu befüllen. So können die zusätzlichen Kosten vermieden werden.
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass immer wieder erschreckend viel Müll, selbst Möbelstücke im Wald und der Natur entsorgt werden. Und auch Einwegmüll, insbesondere OP-Masken und Einweghandschuhe haben in Straßengräben oder Grünstreifen nichts zu suchen, sondern gehören in die Restmülltonne. Dorthin gehören übrigens auch benutzte FFP2 Masken und Corona-Schnelltests mit allen dazugehörigen Materialien wie ausgedrückte Abstrich-Teststäbchen für Zuhause. Denn diese sind als mögliche infektiöse Abfälle einzustufen. Haben also in der Natur, aber auch im gelben Sack rein gar nichts zu suchen. Stattdessen sollten alle Testutensilien ausschließlich in stabilen, möglichst reißfesten, gut und dicht verschlossenen Müllsäcken oder Behältnissen über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Abfälle aus der Restmülltonne werden dann im Ulmer Müllheizkraftwerk thermisch verwertet. Alle möglicherweise infektiösen Abfälle werden währende des Verbrennungsvorganges unschädlich gemacht.
Auch betont der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb, dass viele Abfälle, die gedankenlos in die Natur geworfen werden, nur sehr langsam verrotten. Oder biologisch gar nicht abbaubar sind. Gerade Kunststoffe werden langfristig lediglich mechanisch zerkleinert und gelangen dann als Mikroplastik in Böden, Gewässer und letztlich auch in die Nahrungskette. Wird der Müll nicht entsorgt, so liegen etwa Coffee-To-Go Becher bis zu 50 Jahre in der Gegend und vermüllen die Natur. Getränkedosen aus Aluminium können bis zu 200 Jahre brauchen, bis sie zerfallen. Zerbrochene Glasflaschen verrotten eben so wenig, da diese aus Quarzsand hergestellt werden, der ja kein organischer Stoff ist. Bis die Scherben verschwunden sind, gehen mal eben 4000 bis eine Million Jahre ins Land. Selbst Styroporverpackungen liegen länger als 6000 Jahre in der Umwelt. Je nach Materialzusammensetzung können dünne Plastiktüten zehn Jahre überdauern, wohingegen dickere Plastiksäcke schon mal auf 120 bis 200 Jahre kommen. Autoreifen brauchen etwa 2000 Jahre bis sie zersetzt sind. Dagegen sind Zigarettenstummel oftmals bereits nach zwei bis fünf Jahren auf natürliche Weise zersetzt, wobei der Filter noch länger brauchen kann. Dieser besteht wesentlich aus dem Kunststoff Cellulosacetat, der nicht nur schwer abbaubar ist, sondern zudem bis zu 700 teilweise giftige chemische Einzelstoffe aufweist. Als da wären Arsen, Blei, Cadmium, Benzol oder Nikotin. Aber auch Papiertaschentücher sind ein großes Ärgernis, da viele von ihnen zwischenzeitlich waschmaschinenfest sind. Der Vorzug, dass sie beim Waschen nicht zerfallen, zeitigt den Nachteil, dass sie das in der Umwelt dann auch erst nach bis zu fünf Jahren tun. Noch weitaus gravierender ist es, wenn alte Kühlschränke auf abgelegenen Parkplätzen abgelegt werden. Denn diese enthalten noch FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), die aus dem Kühlmittel und der Isolierung entweichen können. So genannte Treibhausgase also, die die Umwelt und das Klima stark belasten, insbesondere im Blick auf die empfindliche Ozonschicht.
Wer kann, sollte an den Feiertagen über Weihnachten und Silvester die meist übervollen Glascontainer meiden. Leere Flaschen sollten nicht unmittelbar nach dem Neujahrstag zu den Container-Standorten gebracht werden. Denn dort sind überfüllte Altglascontainer in dieser Zeit keine Seltenheit. Wer ein paar Tage zuwartet, bis die Container wieder entleert sind, tut sich und der Umwelt einen Gefallen. Liegen doch oftmals leere Flaschen neben den Containern und mitunter eben auch zerbrochene Gläser oder leere Sektflaschen. Gerade kurzerhand vor den überquellenden Containern abgestellte Flaschen können Passanten oder Anlieferer gefährden. Herumliegende Scherben können selbst Auto- oder Fahrradreifen zum Verhängnis werden. Und auch Tiere können sich verletzen. Also vorausschauend handeln. Und dann das Altglas entsorgen, wenn der Andrang nachgelassen hat. Standorte mit überquellenden Glas-Containern können auch unmittelbar dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unter Rufnummer 9505-0 gemeldet werden, der dann veranlasst, dass diese kurzfristig geleert werden.
Hier einige Tipps zur richtigen Altglasentsorgung. Damit kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Und die wertvollen Scherben können möglichst energie- und ressourcenschonend für neue Flaschen und Gläser eingesetzt werden. Ein klares Plus für Umwelt und Klima.
Regeln für die richtige Altglasentsorgung
1. Ins Altglas dürfen entleerte Glasverpackungen für Lebensmittel, pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter, Medizinfläschchen (nicht aus dem Labor) oder Cremetiegel aus Glas.
2. Weißes Glas gehört in den Weißglascontainer, braunes in den Braunglas- und grünes in den Grünglascontainer.
3. Blaues oder andersfarbiges Glas gehört immer in den Grünglascontainer.
4. In den Altglascontainer dürfen keine Trinkgläser. Sie haben eine andere Zusammensetzung.
5. Porzellan, Steingut oder Fensterglas haben nichts im Altglascontainer zu suchen, sondern sollten ins Entsorgungszentrum gebracht werden.
6. Energiesparlampen und jede Form von Leuchtmitteln gehören nicht zum Altglas.
7. Deckel können, müssen aber nicht abgeschraubt werden. Spezielle Maschinen filtern sie heraus.
8. Keine vollen Glasverpackungen in den Container werfen, Reste auf jeden Fall vorher entsorgen.
9. Bitte nicht spülen! Altglas muss nicht sauber im Container landen. Auch das schont die Umwelt.
Nur Honiggläser sollten wegen den Bienen ausgespült werden.
10. Und ganz allgemein: Was nicht durch die Öffnung passt, gehört nicht in den Altglascontainer.
Wer diese Regeln beachtet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und schont die natürlichen Ressourcen. Denn neue Glasflaschen bestehen durchschnittlich aus 60 Prozent Altglasscherben, bei grünen Glasflaschen liegt dieser Anteil sogar bei 90 Prozent.
Bitte helfen Sie mit, dass die Glascontainerstandorte sauber bleiben. Lassen Sie keine Schachteln oder Plastiktüten am Glascontainer liegen.
Die gelben Säcke sollten stets erst am Tag der Abholung herausgestellt werden. Und zwar frühmorgens gut sichtbar an der Außenseite des Grundstücks zur Straße hin. Wird dieses gezielte Timing kurz vor der Abfuhr beherzigt, kann vermieden werden, dass Wildtiere, die wegen des Geruchs von Lebensmittelresten angelockt werden, die Säcke aufreißen und den Inhalt verstreuen. Auch sollten die Säcke nur locker befüllt werden und die Verpackungen nicht ineinander gestopft werden. Bei Unwetterwarnung und Sturm sollten die Säcke zudem so gesichert werden, dass sie vom Wind nicht davongetragen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, etwa die Säcke mit dem Zugband am Zaun hinzuhängen.
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Dualen Systeme, also die Privatwirtschaft selbst, für die Verteilung, Sammlung und Entsorgung der Gelben Säcke zuständig ist. Im Landkreis Heidenheim hat die Sammlung der Säcke wiederum die Firma WRZ Hörger, Sontheim von den Dualen Systemen übertragen bekommen.
Zu beachten ist bei der Befüllung der Säcke, dass kein Restmüll zur Beseitigung dort hineingehört. Restmüll gehört in die Restmülltonne. Verpackungen aus Papier und Kartonagen gehören zum Altpapier. Und Altglas wird – nach Farben getrennt – über die bereitgestellten Glascontainer entsorgt. Auch leere Dosen können in die entsprechenden Container geworfen werden. Ebenfalls nicht in den Gelben Sack gehören Gebrauchsgegenstände aus Plastik und Metall.
Richtig aufgehoben im gelben Sack sind leere Verkaufsverpackungen, wie etwa Joghurtbecher, ausgedrückte Tuben oder Folien. Bei Sichtverpackungen aus Karton und Kunststofffolien – so genannte Blisterverpackungen – können auch beide Materialien voneinander getrennt werden. Dann gehört der Karton zum Altpapier, etwa in die Papiertonne. Die Folie dagegen in den Gelben Sack. Spraydosen sollten nur vollständig entleert in den Gelben Sack geworfen werden. Tipp: Pumpflaschen statt Spraydosen kaufen.
Damit die Müllfahrzeuge die Abfälle abholen oder die Behälter entleeren können, ist es notwendig, dass die Straßen von den Anwohnern freigehalten werden. Dies gilt vor allem auch in Anwohnerstraßen, die schmal sind, damit die großen Müllfahrzeuge einfahren können. Bedauerlicherweise parken Autos immer wieder vor Abfallbehältern oder Bereitstellungsflächen und behindern dadurch die Abfuhr massiv. Wenn nur ein Fahrzeug die Durchfahrt für den Mülllaster unmöglich macht, haben alle Anwohner das Nachsehen, da ihre Abfallbehälter erst später oder im ungünstigsten Fall gar nicht entleert werden können. Gleiches gilt für Wendemöglichkeiten, wenn diese durch rücksichtslose Falschparker zugeparkt werden. Die Abfallfahrzeuge brauchen einen großen Wendekreis, weshalb in Kurven, an Kreuzungen und Einmündungen keine Autos parken sollten. Grundsätzlich ist nicht erlaubt, mit Müllfahrzeugen rückwärtszufahren.
Aktuell erschweren auch die winterlichen Bedingungen in engen Straßen die Einfahrt. Zu nahe an der Einmündung parkende Fahrzeuge erschweren die Zufahrt zu den Wohnhäusern. So konnten dieser Tage einige Mülltonnen nicht geleert werden. Aber auch für Rettungsfahrzeuge oder die Feuerwehr sind solcherart blockierte Straßen ein massives Hindernis.
Daher bittet der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass die Abfuhren nicht behindert werden.
„Wir haben die letzten beiden Monate unsere Daten ausgewertet im Blick auf Anlieferungen unsere Kunden im Entsorgungszentrum in Mergelstetten. Der größte Ansturm war ganz klar samstags auszumachen. Zwar haben wir auch freitags eine hohe Kundenfrequenz, aber an diesem Wochentag sind ja die Öffnungszeiten länger, weshalb der Samstag als Anlieferungstag bei unseren Kunden vorne liegt“, erläutert Michael Bantel, zuständiger Betreuer und EDV-Experte. Wer also diesen Stoßzeiten beim Besuch des Entsorgungszentrums ausweichen und Wartezeiten vermeiden möchte, dem rät Bantel auf die Wochentage Montag oder Donnerstag auszuweichen, um etwa Grüngut, Sperrmüll oder Elektroschrott abzuliefern.