Immer wieder werden Gartenabfälle im Wald und in der Landschaft entsorgt. Nicht selten in der irrigen Meinung, diese würden doch schadlos zersetzt und dem so genannten Nährstoffkreislauf wieder zugefügt. Doch das ist falsch, denn Gartenabfälle am ungeeigneten Ort zeitigen einige negative Konsequenzen für die Natur.
Wer Gartenabfälle an Waldrändern, Gewässern und im Grün kurzerhand abkippt, stört durchaus den Nährstoffhaushalt der Landschaft und des Waldes erheblich. Statt der früheren Artenvielfalt wird binnen kurzem einer Monokultur von Brennnesseln Vorschub geleistet. Bevorzugen doch Brennsesseln den Stickstoff, der gerade in Gartenabfällen gebunden ist. Viele anspruchsvollere Tier- und Pflanzenarten werden auf diese Weise zurückgedrängt oder verschwinden dagegen. Zugleich vermehren sich auch nichtheimische Ziergehölze über den Austrieb von Wurzelresten. Dies geht letztlich zu Lasten der heimischen Flora.
Wald und Landschaften wirken auf den Menschen natürlich und unberührt. Daraus erwächst Respekt vor der „unberührten Natur“. Dieser Respekt schwindet, sobald erste Abfälle – und das gilt eben auch für Pflanzenabfälle – die Natur verschandeln. „Selbst einen sauberen und aufgeräumten Garten vorzuzeigen, indem man seine Abfälle in die freie Landschaft kippt, ist kein Kavaliersdelikt, über das man hinwegsehen sollte. Im Gegenteil, da sollte man genau hinschauen“, so der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb.
Solche verbotenerweise abgelagerten Gartenabfälle in Wald und Flur müssen beseitigt werden. Das verursacht Kosten, die letztlich von allen zu tragen sind. Jeder, der auf diesem Wege seine Gartenabfälle entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, denn er verstößt gegen Abfallrecht, Wasserrecht und Landschaftsrecht.
Gartenabfälle sind am besten im eigenen Garten zu kompostieren. Zudem können Grasschnitt, Heckenschnitt, Laub oder Fallobst über die Biotonne entsorgt werden. Oder bis in den November hinein kann gegen eine geringe Gebühr eine normale PKW Anhängerladung in den Grüngut-Containern entsorgt werden, die der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb in vielen Gemeinden und Teilorten im Landkreis aufgestellt hat. Des Weiteren gibt‘s die Möglichkeit, diese Abfälle im Entsorgungszentrum in Mergelstetten wiederum gegen eine geringe Gebühr – 2,50 Euro - bis 100 Kilo zu entsorgen. Das Entsorgungszentrum ist Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.30 Uhr geöffnet.