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Aktuelles


01.08.2024
Abfalltonnen nicht zuparken

Damit die Müllfahrzeuge die Abfälle abholen oder die Behälter entleeren können, ist es notwendig, dass die Straßen von den Anwohnern freigehalten werden. Dies gilt vor allem auch in Anwohnerstraßen, die schmal sind, damit die großen Müllfahrzeuge einfahren können. Bedauerlicherweise parken Autos immer wieder vor Abfallbehältern oder Bereitstellungsflächen und behindern dadurch die Abfuhr massiv. Wenn nur ein Fahrzeug die Durchfahrt für den Mülllaster unmöglich macht, haben alle Anwohner das Nachsehen, da ihre Abfallbehälter erst später oder im ungünstigsten Fall gar nicht entleert werden können. Gleiches gilt für Wendemöglichkeiten, wenn diese durch rücksichtslose Falschparker zugeparkt werden. Die Abfallfahrzeuge brauchen einen großen Wendekreis, weshalb in Kurven, an Kreuzungen und Einmündungen keine Autos parken sollten. Grundsätzlich ist nicht erlaubt, mit Müllfahrzeugen rückwärtszufahren.

Zu nahe an der Einmündung parkende Fahrzeuge erschweren die Zufahrt zu den Wohnhäusern. So konnten dieser Tage einige Mülltonnen nicht geleert werden. Aber auch für Rettungsfahrzeuge oder die Feuerwehr sind solcherart blockierte Straßen ein massives Hindernis.

Daher bittet der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass die Abfuhren nicht behindert werden.


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