Kreisabfallwirtschaftsbetrieb

Heidenheim

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E-Zigaretten sind E-Schrott

Neue Rücknahmepflicht seit 1. Juli 2026 für Verkaufsstellen

Mit der am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4) müssen nun nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist seit dem 1. Juli 2026 alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Rückgabe ist dabei unabhängig vom Kauf eines Neugeräts möglich.

E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer enthalten Lithium-Ionen-Batterien und sind somit E-Schrott. Sie haben daher nichts in der Restmülltonne verloren! Viele Geräte landen bisweilen auch fälschlicherweise im Gelben Sack. An dieser Stelle sei an den Großbrand bei WRZ Hörger im Oktober letzten Jahres erinnert, der durch eine unsachgemäße Entsorgung eines Lithium-Ionen-Akkus entfacht wurde.

Bisher betraf die Rücknahme vor allem größere Händler. Nun müssen auch kleine Händler, wie z.B. Kioskverkaufsstände oder Tankstellen, Geräte zurücknehmen und fachgerecht entsorgen. Entscheidend ist dabei nicht die Größe des Geschäfts, sondern, ob E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer verkauft werden.

Eine fachgerechte Entsorgung von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern verhindert Brände in Anlagen und Abfuhrfahrzeugen und schützt wertvolle Ressourcen. Sie können auch in allen Wertstoff-Zentren des Landkreises Heidenheim sowie im Entsorgungszentrum Mergelstetten abgegeben werden.

Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, sicherzustellen, dass solche Geräte nicht (mehr) im Hausmüll landen.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektrogeräten finden Sie hier.

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