Abfallgebühren

Jede Person, die im Landkreis Heidenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist muss, Abfallgebühren bezahlen. Ebenso sind alle Betriebe/Arbeitsstätten und Einrichtungen verpflichtet, Abfallgebühren zu entrichten.
Die Abfallgebühren setzen sich für die Haushalte aus einer Haushalts- sowie einer Gewichtsgebühr und für die Betriebe/Arbeitsstätten/Einrichtungen aus einer Behälter- und ebenfalls der Gewichtsgebühr zusammen.
Was dabei zu beachten ist und wer als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung steht, erfahren Sie auf dieser Seite.

Für Haushalte

Haushaltsgebühr
Die Höhe der Haushaltsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.
- Einen Haushalt bilden die Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften.
- Wer alleine wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt. Dies gilt auch für Mitglieder von Wohngemeinschaften, Wohnheimen oder Untermietern.
- Änderungen im Haushalt durch Zu-, Weg- und Umzug, Geburten und Sterbefälle werden dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb von den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden mitgeteilt. Diese Änderungen werden bei der Abfallgebührenveranlagung berücksichtigt.
Das Einwohnermeldeamt teilt dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb nicht mit, welche Personen gemeinsam leben und wirtschaften. Deshalb werden grundsätzlich Einzelbescheide erstellt. Auf Antrag kann aber eine gemeinsame Veranlagung erfolgen.
Wie berechnen sich die Gebühren?
Haushaltsgebühr
Die Höhe der Haushaltsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.- 1-Personen-Haushalt: 60,48 €
- 2- oder 3-Personen-Haushalt: 87,60 €
- 4- oder 5-Personen-Haushalt: 109,56 €
- 6- oder 7-Personen-Haushalt: 127,08 €
- 8- oder 9-Personen-Haushalt: 140,16 €
- 10- oder Mehrpersonen-Haushalt: 144,60 €
plus Gewichtsgebühren
Hinzu kommen die Gewichtsgebühren, die auf dem bei der Leerung der Tonne ermittelten Müllmenge beruhen- Restmüll: 0,14 € pro kg
- Bioabfall: 0,10 € pro kg
Umzug / Zuzug / Wegzug
Änderungen bei der Haushaltsgröße
Veränderungen im Haushalt durch Zuzug, Wegzug oder Umzug sowie Änderungen durch Geburten oder Sterbefälle werden dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb automatisch vom Einwohnermeldeamt der jeweiligen Städte und Gemeinden mitgeteilt und bei der Abfallgebührenveranlagung berücksichtigt. Sollten Änderungen der Haushaltsgröße während des Jahres zu einer Änderung bei der Haushaltsgebühr führen, wird ein neuer Gebührenbescheid erstellt und zugesandt.
Wichtig: Da uns bei Zuzug und Umzug vom Einwohnermeldeamt nicht mitgeteilt wird, ob die betreffenden Personen alleine oder mit jemandem zusammen in einem Haushalt leben, werden – soweit es sich nicht um Familien handelt – zuerst grundsätzlich Einzelbescheide versendet. Wer einen gemeinsamen Haushalt bildet, muss dies dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb mitteilen. Dann wird ein gemeinsamer Gebührenbescheid erstellt.
Bitte verwenden Sie diese PDF für die Erklärung.
Bei Wegzug aus dem Landkreis wird die Abfallgebühr anteilig bis zum Abmeldedatum beim Einwohnermeldeamt berechnet. Eine Endabrechnung über die Haushalts- und Gewichtsgebühr wird an die neue Adresse geschickt.
Informationen zur Nutzung und Rückgabe der Abfalltonnen bei Umzug, Zuzug oder Wegzug finden Sie hier auf der Seite „Abfalltonnen“.


Leistungen für die Abfallgebühr
- Behältergestellung
- Einsammeln und Transport
- Entsorgung und Verwertung von Restmüll
- Entsorgung und Verwertung von Bioabfall
- Problemstoffsammlung und -entsorgung
- Altpapier- und Kartonagensammlung
- Nutzung der Wertstoff-Zentren
- Sperrmüllservice
- Elektrogeräteabholung
- Abholung der Gartenabfälle/Christbäume
- Aufräumen und Reinigen der Containerstandorte
- Abfallberatung
- Umweltbildung
Selbstanlieferungen Haushalte
Sollte einmal mehr Abfall anfallen, etwa durch Renovierungsmaßnahmen oder Haushaltsauflösungen, können alle Haushalte des Landkreises ihre Abfälle/Wertstoffe auch bei den Entsorgungsanlagen im Landkreis anliefern.
Bei Selbstanlieferung von Abfällen und Wertstoffen werden je nach Abfallart und Menge unterschiedliche Gebühren erhoben. Die Anlieferungen von Wertstoffen bis 100 kg im Monat sind kostenlos.
Für Gewerbebetriebe

Was zählt als Gewerbebetrieb?
Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Heidenheim werden alle Firmen, Organisationen, Einrichtungen usw. zu Abfallgebühren veranlagt, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen.
Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten. Das heißt, dass beispielsweise Arztpraxen, Steuerberatungsbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungsbüros, Vereinsheime, kirchliche und öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Krankenhäuser, Freibäder, Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen, Gaststätten, Hotels, Pensionen usw. im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung zu den Gewerbebetrieben zählen.
Wie berechnen sich die Gebühren?
Behältergebühr
Die Behältergebühr wird nach dem Volumen und der Anzahl der vorhandenen Behälter berechnet. Die Gebühr beträgt ab 2023 jährlich:- 60 Liter Restmüll: 105,72 €
- 60 Liter Bioabfall: 80,04 €
- 120 Liter Restmüll: 185,88 €
- 120 Liter Bioabfall: 128,16 €
- 240 Liter Restmüll: 320,52 €
- 240 Liter Bioabfall: 224,28 €
- 1.100 Liter Restmüll (wöchentliche Leerung): 2.064,24 €
- 1.100 Liter Restmüll (14-tägige Leerung): 1.179,60 €
Mindestbehältervolumen
Gewerbebetriebe müssen in angemessenem Umfang Restmüllbehälter für die öffentliche Abfuhr anfordern und nutzen.
Der Behälterbedarf wird durch den sogenannten Einwohnergleichwert ermittelt. Je Einwohnergleichwert wird ein Mindestbehältervolumen von neun Litern pro Woche zugrunde gelegt.
In Ausnahmefällen und bei entsprechendem Nachweis kann dieser Wert auch geringer angesetzt werden. Aufgrund dieser Daten wird dann das notwendige Behältervolumen für den Betrieb ermittelt.
Mindestgebühr
Wird eine Immobilie als Wohnung und zu gewerblichen Zwecken von den gleichen Personen genutzt, kann bei geringem Müllaufkommen ggf. auf eine Gewerbemülltonne verzichtet und das Hausmüllgefäß mit genutzt werden. Jedoch muss das vorhandene Behältervolumen nach der Gewerbeabfallverordnung ausreichend sein und die Entsorgung des Hausmülls darf nicht beeinträchtigt werden.
Für diese Mitbenutzung der Hausmüllbehälter wird eine pauschale Mindestgebühr von 73,68 € im Jahr erhoben.
Leistungen für die Abfallgebühr
- Behältergestellung
- Einsammeln und Transport
- Entsorgung und Verwertung von Restmüll
- Entsorgung und Verwertung von Bioabfall
- Altpapier- und Kartonagensammlung
- Nutzung der Wertstoff-Zentren
- Sperrmüllservice
- Elektrogeräteabholung
- Abholung der Gartenabfälle/Christbäume
- Aufräumen und Reinigen der Containerstandorte
- Abfallberatung

Selbstanlieferungen Gewerbebetriebe
Betriebe, die beispielsweise wegen zu großer Müllmengen oder Beschaffenheit des Abfalls ihre Abfälle nicht über die vom Landkreis gestellten Behälter entsorgen können, können auf Antrag von der öffentlichen Müllabfuhr befreit werden. Diese Betriebe müssen dafür Sorge tragen und sind dafür verantwortlich, dass Abfälle zur Beseitigung (z.B. Restmüll) auf den landkreiseigenen Entsorgungsanlagen angeliefert werden – auch von beauftragten Entsorgungsbetrieben. Diese Anlieferungspflicht kann auch dann gelten, wenn Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung gemischt in einem Container gesammelt werden. Bei einer Entsorgung außerhalb des Landkreises kann der Abfallerzeuger, also der Gewerbebetrieb, wie auch der Transporteur mit einem Bußgeld belegt werden.
Bei Selbstanlieferung von Abfällen und Wertstoffen werden je nach Abfallart und Menge unterschiedliche Gebühren erhoben. Die Anlieferungen von Wertstoffen bis 100 kg im Monat sind kostenlos.

Wie berechnet sich die Gewichtsgebühr?
Die Gewichtsgebühr wird über die entsorgte Müllmenge ermittelt. Dafür wird der Rest- und Biomüll direkt am Müllfahrzeug gewogen.
So funktioniert das Wiegesystem:
Jede Abfalltonne ist mit einem elektronischen Datenträger (Chip) und einer Nummer versehen. In diesem Chip sind die Tonnennummer, die Mülltonnenart und -größe sowie die Gewichte gespeichert. Durch die Tonnennummer wird die Abfalltonne dem Haushalt, der Müllgemeinschaft oder dem Betrieb zugeordnet. Das Müllfahrzeug ist mit einem Bordcomputer im Führerhaus und einem Identifikations- und Wiegesystem an der Schüttung ausgestattet. Beim Entleeren der Tonnen werden die Tonnennummern vom Chip abgelesen und mit dem ermittelten Gewicht an den Bordcomputer weitergegeben und dort gespeichert.
Das Gewicht des Abfalls wird direkt durch das Wiegesystem am Müllfahrzeug ermittelt, indem die Abfalltonne vor und nach der Leerung mehrmals gewogen wird. Die Gewichtsdifferenz von voller zu leerer Tonne ist die zu bezahlende Müllmenge. Da die Differenz bei der Berechnung maßgebend ist, spielt es keine Rolle, wenn eine Mülltonne nur teilweise entleert wird.
Alle ermittelten Daten werden abends bzw. nach der Tour aus dem Bordcomputer ausgelesen und an die Verwaltung übermittelt.
Ähnlich wie bei Strom, Gas und Wasser wird für die Gewichtsgebühr eine Vorauszahlung erhoben. Die tatsächlich zu bezahlende Gewichtsgebühr wird immer im darauf folgenden Jahr mit der Vorauszahlung verrechnet.
Die Gewichtsgebühr für Rest- und Biomüll beträgt seit 2021:
- je kg Restmüll: 0,14 €
- je kg Biomüll: 0,10 €
Beispiele für die Berechnung der Abfallgebühren
5-kg-Regelung:
Der geeichte Messbereich der Waagen an den Müllfahrzeugen beginnt erst ab 5 kg (Mindestlast). Aufgrund einer Forderung des Eichamts muss deshalb unterhalb der Mindestlast eine pauschale Abrechnung erfolgen. Die Pauschalgebühr für Leerungen von weniger als 5 kg Gewicht beträgt beim Restmüll 0,42 € und beim Bioabfall 0,30 € pro Leerung.
Ihre Ansprechpartner rund um die Abfallgebühren
Herbrechtingen & Hermaringen
Frau Andrea Weiß-Palinkas
Telefon 07321 9505-92
> E-Mail schreiben
Gerstetten & Sontheim/Brenz & Dischingen
Frau Yvonne Mannes
Sprechzeiten Mo, Di, Do, Fr
Telefon 07321 9505-23
> E-Mail schreiben
Giengen & Niederstotzingen
Frau Elena Ritter
Telefon 07321 9505-24
> E-Mail schreiben
Heidenheim (89518)
Frau Dilek Güney
Sprechzeiten Mi-Fr
Telefon 07321 9505-19
> E-Mail schreiben
Heidenheim (89520) und Nattheim
Herr Viktor Jockers
Telefon 07321 9505-48
> E-Mail schreiben
Heidenheim (89522)
Herr Thomas Abele
Montag bis Donnerstag
Telefon 07321 9505-22
> E-Mail schreiben
Steinheim
Frau Sabine May
Sprechzeiten Mo-Do
Telefon 07321 9505-45
> E-Mail schreiben
Königsbronn
Frau Tanja Grupp
Telefon 07321 9505-91
> E-Mail schreiben
Selbstanlieferungen Entsorgungsanlagen
Frau Sabine May
Sprechzeiten Mo-Do
Telefon 07321 9505-45
> E-Mail schreiben