Kommunen können Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe als Eigenbetriebe führen, wenn deren Art und Umfang eine selbstständige Wirtschaftsführung rechtfertigen. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen geführt (d.h. außerhalb des Haushaltsplanes der Gemeinde/des Landkreises) Besondere Merkmale sind die finanzwirtschaftliche (Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Jahresabschluss) und organisatorische Selbstständigkeit. Handlungsgrundlage für einen Eigenbetrieb ist die Betriebssatzung.
Organe sind:
die Betriebsleitung
Die Betriebsleitung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes besteht gemäß der Betriebssatzung aus einem Betriebsleiter.