Gewerbebetriebe müssen in angemessenem Umfang Restmüllbehälter für die öffentliche Abfuhr anfordern und nutzen. Der Behälterbedarf wird durch den sogenannten Einwohnergleichwert ermittelt. Je Einwohnergleichwert wird ein Mindestbehältervolumen von neun Litern pro Woche zugrunde gelegt. In Ausnahmefällen und bei entsprechendem Nachweis kann dieser Wert auch geringer angesetzt werden. Aufgrund dieser Daten wird dann das notwendige Behältervolumen für den Betrieb ermittelt.