Wird eine Immobilie als Wohnung und zu gewerblichen Zwecken von den gleichen Personen genutzt, kann bei geringem Müllaufkommen ggf. auf eine Gewerbemülltonne verzichtet und das Hausmüllgefäß mit genutzt werden. Jedoch muss das vorhandene Behältervolumen nach der Gewerbeabfallverordnung ausreichend sein und die Entsorgung des Hausmülls darf nicht beeinträchtigt werden.
Für diese Mitbenutzung der Hausmüllbehälter wird eine pauschale Mindestgebühr von 73,68 € im Jahr erhoben.