Wie berechnet sich die Gewichtsgebühr?
Die Gewichtsgebühr wird über die entsorgte Müllmenge ermittelt. Dafür wird der Rest- und Biomüll direkt am Müllfahrzeug gewogen.
So funktioniert das Wiegesystem:
Jede Abfalltonne ist mit einem elektronischen Datenträger (Chip) und einer Nummer versehen In diesem Chip sind die Tonnennummer, die Mülltonnenart und -größe, sowie die Gewichte gespeichert. Durch die Tonnennummer wird die Abfalltonne dem Betrieb zugeordnet.
Das Müllfahrzeug ist mit einem Bordcomputer im Führerhaus und einem Identifikations- und Wiegesystem an der Schüttung ausgestattet. Beim Entleeren der Tonnen werden die Daten vom Chip abgelesen und mit dem ermittelten Gewicht an den Bordcomputer weitergegeben und dort gespeichert.
Das Gewicht des Abfalls wird direkt durch das Wiegesystem am Müllfahrzeug ermittelt, indem die Abfalltonne vor und nach der Leerung mehrmals gewogen wird. Die Gewichtsdifferenz von voller zu leerer Tonne ist die zu bezahlende Müllmenge. Da die Differenz bei der Berechnung maßgebend ist, spielt es keine Rolle, wenn eine Mülltonne nur teilweise entleert wird.
Alle ermittelten Daten werden abends bzw. nach der Tour aus dem Bordcomputer ausgelesen und in die Verwaltung übermittelt.
Ähnlich wie bei Strom, Gas und Wasser wird für die Gewichtsgebühr eine Vorauszahlung erhoben. Die tatsächlich zu bezahlende Gewichtsgebühr wird immer im darauf folgenden Jahr mit der Vorauszahlung verrechnet.
Die Gewichtsgebühr für Rest- und Biomüll beträgt ab 2021:
je kg Restmüll 0,14 €
je kg Biomüll 0,10 €
Hinweis:
Der geeichte Messbereich der Waagen an den Müllfahrzeugen beginnt erst ab 5 kg (Mindestlast). Aufgrund einer Forderung des Eichamts muss deshalb unterhalb der Mindestlast eine pauschale Abrechnung erfolgen Die Pauschalgebühr für Leerungen von weniger als 5 kg Gewicht beträgt beim Restmüll 0,39 € und beim Bioabfall 0,27 € pro Leerung.