Jede Person, die im Landkreis Heidenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist muss Abfallgebühren bezahlen. Ebenso sind alle Betriebe/Arbeitsstätten und Einrichtungen verpflilchtet, Abfallgebühren zu entrichten.
Die Abfallgebühren setzen sich für die Haushalte aus einer Haushalts- sowie einer Gewichtsgebühr und für die Betriebe/Arbeitsstätten/Einrichtungen aus einer Behälter- und ebenfalls der Gewichtsgebühr zusammen.