Jede Person, die im Landkreis Heidenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist muss Abfallgebühren bezahlen. Ebenso sind alle Betriebe/Arbeitsstätten und Einrichtungen verpflilchtet, Abfallgebühren zu entrichten.
Die Abfallgebühren setzen sich für die Haushalte aus einer Haushalts- sowie einer Gewichtsgebühr und für die Betriebe/Arbeitsstätten/Einrichtungen aus einer Behälter- und ebenfalls der Gewichtsgebühr zusammen.
Hinweis für Wohnungsgeber für ukrainische Geflüchtete:
Damit Wohnungsgeber nicht durch Nebenkosten wie Abfallgebühren belastet werden, erstattet der Landkreis diesem Personenkreis unbürokratisch sämtliche Nebenkosten. Die Übernahme der Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser aber auch die Abfallgebühren können alle Wohnungsgeber beim Landratsamt Heidenheim beantragen.
Das benötigte Formular „Antrag auf Übernahme von Nebenkosten bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine“ finden Sie hier.