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Abfallgebühren
Abfallwiegung

Jede Person, die im Landkreis Heidenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist muss Abfallgebühren bezahlen. Ebenso sind alle Betriebe/Arbeitsstätten und Einrichtungen verpflilchtet, Abfallgebühren zu entrichten.
Die Abfallgebühren setzen sich für die Haushalte aus einer Haushalts- sowie einer Gewichtsgebühr und für die Betriebe/Arbeitsstätten/Einrichtungen aus einer Behälter- und ebenfalls der Gewichtsgebühr zusammen.

 


Impressum/Datenschutz
Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim   |   Schmittenplatz 5   |   89522 Heidenheim   |   Telefon 07321 9505-0