Seit 1998 werden im Landkreis Heidenheim Rest- und Biomüll direkt am Müllfahrzeug gewogen. Die gewogene Müllmenge ist wichtiger Bestandteil für die Berechnung der Abfallgebühren. Die Abfallgebühren setzen sich für die Haushalte aus einer Haushalts- und für die Betriebe aus einer Behälter- sowie einer Gewichtsgebühr zusammen.