Was sind Gewerbetriebe im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung?
Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Heidenheim werden alle Firmen, Organisationen, Einrichtungen usw., zu Abfallgebühren veranlagt, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen. Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten. Das heißt, dass beispielsweise Arztpraxen, Steuerberatungsbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungsbüros, Vereinsheime, kirchliche und öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Krankenhäuser, Freibäder, Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen, Gaststätten, Hotels, Pensionen usw. im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung zu den Gewerbebetrieben zählen.