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Restmüll
Leerung der Restmülltonnen

Restmüll sind brennbare Abfälle, die weder vermieden noch verwertet werden können. Diese müssen von den entsorgungspflichtigen Körperschaften beseitigt werden. Es dürfen keine Wertstoffe wie Glas, Weißblech, Papier/Pappe, Aluminium, Kunststoff- und Styroporverpackungen usw. in die Restmülltonne, ebenso wenig wie Küchenabfälle und Gartenabfälle. Dies gilt ganz besonders für Problemabfälle wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder nicht eingetrocknete Lacke und Farben.

Trotz allen Sortierungsmaßnahmen fällt in jedem Haushalt/Betrieb immer noch Restmüll an, der umweltgerecht entsorgt werden muss.
 
Beispiele hierfür sind:

•  Kehricht
•  Staubsaugerbeutel 
•  Babywindel
•  Zigarettenkippen
•  Kohleasche
•  Damenbinden, Tampons
•  Wattestäbchen
•  eingetrocknete Dispersionsfarben und Lacke
•  Teppichbodenreste
•  Leder
•  Gummi
•  Glühbirnen
•  Stoffreste
•  Kerzenwachsreste
•  Damenstrümpfe
•  alte Stempelkissen
•  Pflaster, Verbandsmaterial
•  Rasierklingen
•  Fahrradreifen, -schlauch
•  Zahnbürste
•  Dias
•  Stoffreste
•  Videokassetten
•  Baustyropor (schmutzig und sauber)
•  Gummistiefel
•  Skischuhe
•  Inliner

Infoblatt "Restmüll"


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