Restmüll sind brennbare Abfälle, die weder vermieden noch verwertet werden können. Diese müssen von den entsorgungspflichtigen Körperschaften beseitigt werden. Es dürfen keine Wertstoffe wie Glas, Weißblech, Papier/Pappe, Aluminium, Kunststoff- und Styroporverpackungen usw. in die Restmülltonne, ebenso wenig wie Küchenabfälle und Gartenabfälle. Dies gilt ganz besonders für Problemabfälle wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder nicht eingetrocknete Lacke und Farben.
Trotz allen Sortierungsmaßnahmen fällt in jedem Haushalt/Betrieb immer noch Restmüll an, der umweltgerecht entsorgt werden muss.
Beispiele hierfür sind:
• Kehricht
• Staubsaugerbeutel
• Babywindel
• Zigarettenkippen
• Kohleasche
• Damenbinden, Tampons
• Wattestäbchen
• eingetrocknete Dispersionsfarben und Lacke
• Teppichbodenreste
• Leder
• Gummi
• Glühbirnen
• Stoffreste
• Kerzenwachsreste
• Damenstrümpfe
• alte Stempelkissen
• Pflaster, Verbandsmaterial
• Rasierklingen
• Fahrradreifen, -schlauch
• Zahnbürste
• Dias
• Stoffreste
• Videokassetten
• Baustyropor (schmutzig und sauber)
• Gummistiefel
• Skischuhe
• Inliner