Zu den Elektrogeräten gehören alle Geräte, die mit Strom aus der Steckdose, Batterien, Akkus oder Solarzellen betrieben werden sowie Leuchtmittel. Seit in Kraft treten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes 2006 ist es untersagt, Elektrogeräte über die Restmülltonne zu entsorgen, da diese Altgeräte eine Vielzahl an verwertbaren aber auch Schadstoffe enthalten. Neben Kupfer, Aluminium und Edelmetallen wie Gold, Palladium und Silber sind auch die seltenen Elemente wie Indium, Wismut oder Ruthenium in den E-Geräten. Doch auch ein Mix an Schadstoffen wie Blei, Quecksilber, Kadmium und vieles mehr ist in Computern, Handys oder Bildschirmen.
Die durchgestrichene Mülltonne auf jedem Gerät weist darauf hin,
dass Elektrogeräte nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.
Elektrogroßgeräte
Beispiele hierfür sind:
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Mikrowellengeräte, Herde, Backöfen, haushaltsübliche Kühl- und Gefriergeräte, Computer, Fernseher, Stehlampen, Satellitenempfangsanlagen, Drucker, Scanner, Kochplatten und elektrische Heizgeräte, Monitore, Rasenmäher usw.
Elektrokleingeräte
Beispiele hierfür sind:
Rasierapparate, Bügeleisen, Nähmaschinen, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Föhne, Tischlampen, Toaster, elektrische Messer, Uhren, Waagen, Taschenrechner, Bohrmaschinen, Sägen, Lötkolben, elektrische Eisen- und Autorennbahnen, kleine Sportgeräte, elektrisches Spielzeug, medizinische Geräte aus Haushalten, Fotoapparate, Radios, DVD-Player, Videokameras, Telefone, Faxgeräte, Tastaturen, Handys sowie Tisch- und Wandlampen usw.
Leuchtmittel
Beispiele hierfür sind:
Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen, alle Energiesparlampen, alle HID-Lampen, Speziallampen sowie alle LEDs. Weitere Informationen unter www.lightcycle.de.