Am 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel der Neuerung ist u.a., den Eintrag von Fremdstoffen, wie Kunststoffen (Plastik) in die Böden zu minimieren.
Damit diese Störstoffe erst gar nicht im Biokompostwerk in Mergelstetten und anderen Anlagen landen, gelten ab dem 1. Mai gemäß neuer BioAbfV strengere Grenzwerte bei der Bioabfallsammlung: So darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff (Plastik) am Bioabfall nicht mehr als 1 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) am Bioabfall darf 3 % nicht überschreiten.
Leider findet sich aber immer noch Restmüll in der Biotonne. Ganz gleich, ob Glas, Metall oder angeblich abbaubare Kunststoffbeutel. Diese Störstoffe stellt das Team des Biokompostwerks im Entsorgungszentrum in Mergelstetten vor große Probleme. Ist doch das Heraussieben dieser Störmaterialien sehr aufwändig und verursacht hohe Kosten, die letztlich alle Einwohner durch höhere Abfallgebühren zu tragen haben. Deshalb wird es auch intensive Kontrollen der Biotonnen gegeben, um für das richtige Trennen zu werben und so den Anteil der Fremdstoffe zu vermindern. Schließlich können nur saubere Bioabfälle zu hochwertigem Kompost für die Landwirtschaft verarbeitet werden. Vorausgesetzt es kommen eben nur sauber getrennte Bioabfälle in die Biotonnen.
Vor diesem Hintergrund werden diejenigen, die ihre Biotonne falsch befüllen, zur Kasse gebeten. In seiner Abfallwirtschaftssatzung hat der Landkreis Heidenheim – unter § 24 Benutzungsgebühren –die Sonderleerung einer falsch befüllten Biotonne geregelt. Ist eine solche Leerung notwendig, wird die Gewichtsgebühr für Restmüll, die Kosten für die Sonderleerung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr berechnet. Dazu droht jetzt auch noch ein Bußgeld. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb bittet nachdrücklich alle Einwohner, die Biotonnen ordnungsgemäß zu befüllen. So können die zusätzlichen Kosten vermieden werden.
Was darf rein in die Biotonne:
Neben Essensresten (auch gekochte) gehören alte Lebensmittel (ohne Verpackungen), Obst- und Gemüsereste, Schalen, Kaffeesatz/-filter, Teebeutel und Eierschalen, Grün- und Strauchschnitt sowie Blumen und Laub in die Biotonne.
Was darf nicht in die Biotonne?
Kunststoffe, Verpackungen, Folien, Plastiktüten (auch keine Bioplastiktüten), Metalle, Windeln, Staubsaugerbeutel, Katzenstreu und sonstiger Restmüll gehören auf keinen Fall in die Biotonne.
Warum keine Bioplastiktüten in die Biotonne dürfen:
Die sogenannten abbaubaren Bioplastiktüten werden in der Kompostierung in Mergelstetten als Störstoffe aussortiert, weil die Technik sie nicht von konventionellen Plastiktüten unterscheiden kann. Falls Bioplastiktüten dennoch in die Kompostierung gelangen, zersetzen sie sich dort nicht ausreichend. Entsprechende Bioplastik-Reste müssen bei der Aufbereitung aufwändig herausgesiebt werden und gelangen manches Mal trotz aufwändiger Siebung in den Kompost und somit auch aufs Feld.
„Verwenden Sie Papiertüten oder wickeln Sie Ihre Bioabfälle einfach in Zeitungspapier ein“. So der Tipp des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs.