Kreisabfallwirtschaftsbetrieb

Heidenheim

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb

Heidenheim

Gartenabfälle werden abgeholt

Seit Mitte März gibt es wieder die kostenlose Abholung …
Schubkarre in einem Garten gefüllt mit Gartenabfall

Das Grüngut wird im Auftrag des Kreisabfallwirtschaftbetriebs  vom privaten Entsorgungsunternehmen WRZ Hörger abgeholt. Und zwar wieder in jedem Ort und Bezirk. Baum- und Heckenschnitt, Strauchwerk, Grasschnitt und Unkraut werden in haushaltsüblichen Mengen eingesammelt. Nicht kompostierbare Abfälle und sonstiger Hausrat werden bei diesen Sammlungen allerdings stehengelassen. Baum-, Strauch- und Heckenschnitt dürfen nicht länger als 1,50 Meter, einzelne Äste nicht stärker als zehn Zentimeter sein. Zu bündeln ist das Grüngut mit Baumwoll- oder Hanfschnüren, da sich diese Materialien problemlos kompostieren lassen. Plastikschnüre oder Drähte haben bei den Gartenabfällen nichts zu suchen. Pappkartons sind ohne Metallklammern oder Plastikklebebänder bereitzustellen.

Grasschnitt und Laub sind in Papiersäcken oder Kartons bereitzustellen. So genannte Kraftpapiersäcke sind in Baumärkten zu haben. Damit von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirma überprüft werden kann, ob in den Säcken oder Kartons nur Gartenabfälle sind, müssen diese offen bereitgestellt werden. Lose bereitgestellte Gartenabfälle sowie Abfälle in Plastiksäcken werden bei der Abfuhr der Gartenabfälle nicht mitgenommen. Verzögern doch nicht gebündelte oder unverpackte Gartenabfälle die Abfuhr erheblich. Auch hinterlassen unverpackte Gartenabfälle starke Verschmutzungen auf Straßen und Gehwegen, weshalb lose Abfälle stehengelassen werden. Gefüllte Plastiksäcke, auch so genannte abbaubare Plastiksäcke, werden weder ausgeleert noch abgefahren. Können doch Plastiksäcke bei uns im Biokompostwerk nicht kompostiert werden. Und müssen als Störstoffe aufwändig aussortiert werden. Deshalb bleiben Plastiksäcke, die mit Gartenabfällen befüllt sind, ausnahmslos stehen.  Außerdem sollen nur Schnüre aus biologisch abbaubarem Material verwendet werden, wie etwa Sisal. Nicht zum Gartenabfall gehören Wurzelstöcke, Wurzelballen, Gartenboden, Erde, Steine, Kies oder Sand.

Die Gartenabfälle sind am Abfuhrtag bis sechs Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Das Sammelfahrzeug fährt nur die Grundstücke an, die auch bei der Bio- und Restmüllabfuhr angefahren werden.

Die genauen Termine für die Abholungen finden Sie in Ihrem persönlichen Abfallkalender.

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