Kreisabfallwirtschaftsbetrieb

Heidenheim

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Fragen und Antworten

Viele Fragen beantworten unsere Beraterinnen und Berater. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Nicht das richtige gefunden? Nutzen Sie unsere Suchfunktion oder kontaktieren Sie uns → Kontakt

Allgemeines

Gelegentlich kommt es vor, dass aus unvorhergesehenen Gründen die Abfuhr nicht wie geplant stattfinden konnte. Bitte lassen Sie in diesem Fall Ihre nicht geleerten Mülltonnen stehen und kontaktieren Sie unser Service-Center unter 07321 9505-0.

Mülltonnen können Sie telefonisch unter 07321 9505-0 oder schriftlich bestellen. Dazu den Antrag für die Bestellung unter → Downloads herunterladen und ausgefüllt per E-Mail an gebuehren@abfall-hdh.de senden – oder
per Post zuschicken.

Auf Wunsch werden Rest- und Biotonnen (ausgenommen 1.100 Liter Container) mit einem Spezialschloss versehen. Dieses kann schriftlich beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb bestellt werden. Das einmalige Nutzungsentgelt einschließlich Montage beträgt 34,00 € pro Schloss.

Den Antrag für die Bestellung eines Schlosses können Sie hier herunterladen.

Sie erhalten Gelbe Säcke im Entsorgungszentrum Mergelstetten, in den Wertstoff-Zentren im Landkreis, in den Rathäusern sowie in der Verwaltung am Schmittenplatz 5 in Heidenheim.

Einen Sammelterminkalender für Ihren Standort können Sie mit unserem Online-Tool ganz einfach selbst generieren und im Anschluss als PDF-Datei herunterladen: →Abfuhrtermine

Bitte stellen Sie einen Sperrmüllantrag immer schriftlich – entweder über die mit Ihrem Sammelterminkalender verteilte Sperrmüllkarte im Postkartenformat oder online über Ihr → Kundenkonto. Zur Registrierung benötigen Sie den aktuellen Abfallgebührenbescheid mit Buchungszeichen und Zugangscode / Passwort.

Die Sperrmüllkarten werden zu Jahresbeginn zusammen mit dem Sammelterminkalender an die Haushalte verteilt. Sollten Sie dennoch keine Sperrmüllkarten erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unser Service Center unter 07321 9505-0. Wir stellen Ihnen neue Sperrmüllkarten aus. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie die Sperrmüllkarte einmal verlieren sollten. 

Ja, das ist auch möglich. Dazu kreuen Sie bitte das entsprechene Kästchen auf der Rückseite der Karte an.

Dann nutzen Sie die Funktion „Passwort vergessen“ im → Kundenportal. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem neuen Einmal-Zugangscode an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse und können damit wieder ein neues Passwort vergeben.

Informationen sowie Formulare und Anträge zum Herunterladen finden Sie auf unserer Website unter → Downloads

Müllabfuhr leert Mülltonne
Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim - Abfalltonnen

Abfallarten

In unserem Abfall-ABC finden Sie hilfreiche Antworten.

Für die Sammlung und weitere Fragen rund um den Gelben Sack sind die Dualen Systeme zuständig. Im Landkreis Heidenheim ist die Firma WRZ Hörger GmbH & Co. KG, Sontheim, mit dem Einsammeln der Gelben Säcke beauftragt. Bei Fragen oder Reklamationen zur Sammlung bitte direkt an WRZ Hörger wenden unter Tel 07325 9606-0.

Abfälle, die nicht vermieden bzw. verwertet werden können sind Restmüll, sofern diese nicht gefährlich (Problemstoffe) und brennbar (Bauschutt) sind. Eine Übersicht von Restmüllabfällen sowie Abfällen, die nicht in die Resmülltonne gehören, finden Sie unter → Restmüll

Der Zersetzungsprozess der Biokunststofftüten ist viel länger als der Rotteprozess im Biokompostwerk. Deshalb können trotz größter Sorgfalt kleine Teilchen der Tüten im fertigen Kompost enthalten sein. Tipp: Den Bioabfall in Zeitungspapier wickeln oder Papiertüten nutzen.

Altbatterien wie auch E-Bike-, Solarspeicher-, Auto- oder Werkzeugbatterien sowie Motorenaltöl (20 l pro Anlieferung) könnnen in haushaltsüblichen Mengen in der → Problemstoffsammelstelle kostenlos abgegeben werden.

Faktoren wie sinkende Textilqualität, schlechte Recyclingquoten, niedrige Erlöse für die Sammler sowie die EU-Verordnung vom 1. Januar 2025, die zur getrennten Sammlung von Alttextilien verpflichtet, führten zunehmend an vielen Containerstandorten zu Überfüllung und Verdreckung. Daraus resultiert, dass viele Standorte nach und nach aufgelöst werden. 

Tragbare Altkleider können jedoch weiterhin in allen Wertstoff-Zentren im Landkreis Heidenheim abgegeben werden. 
Die Öffnungszeiten der einzelnen Wertstoff-Zentren finden Sie bei unseren → Standorten

Nicht tragbare Altkleider entsorgen Sie bitte im Restmüll.

Das Grüngut stellen Sie bitte gebündelt oder in Papiersäcken bzw. Kartonagen bis 6:00 Uhr am Abholtag bereit. Bitte nicht mit Plastikschnüren zusammenbinden.

Altpapier und Kartonagen können im Landkreis Heidenheim kostenlos in allen Wertstoff-Zentren sowie im Entsorgungszentrum Mergelstetten abgegeben werden.

Zudem gibt es auch Altpapiersammlungen, an denen Papier und Kartonagen am Abholtag bis 06:00 Uhr gebündelt oder in Kartons am Straßenrand bereitgestellt werden können.

Altpapiertonnen werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt, kostenfrei geliefert und geleert. Sie können auch gemeinschaftlich mit Nachbarn genutzt werden.

Die Papiertonne bietet eine bequeme Alternative zur Entsorgung von Altpapier, da dieses nicht am Straßenrand bereitgestellt werden muss. 

Es ist keine Zwischenlagerung von Altpapier in Wohnung, Garage oder Keller notwendig.

Die Papiertonnen werden – wie Bio- und Restmülltonnen – an bestimmten Tagen abgeholt. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte Ihrem Sammelterminkalender oder unter → Abfuhrtermine. Achten Sie dabei auf die Angabe „PAPIERTONNE“.

Für detailierte Informationen besuchen Sie bitte die → Bauabfälle. (Link) Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise für die Entsorgung.

Gebühren

Private Haushalte müssen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Diese Überlassungspflicht ist für jeden Haushalt bindend! Das Wie der Überlassung regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Form einer Satzung. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Heidenheim verpflichtet jede natürliche und juristische Person sich an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, die berechtigt ist ein Grundstück zu nutzen oder dieses tatsächlich nutzt (Anschluss- und Benutzungszwang). Dies kann dann angenommen werden, wenn die Wohnung bezogen wird oder der Eintrag ins Melderegister der Gemeinde erfolgt.

Durch die Nutzung des Grundstücks fallen Abfälle an, die wiederum dem Landkreis Heidenheim zu überlassen sind, der für die Kostendeckung der Entsorgung dieser Abfälle Gebühren erhebt.  

Bei Privathaushalten setzen sich die Gebühren aus einer Haushalts- und einer Gewichtsgebühr zusammen. Die Haushaltsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Die Gewichtsgebühr berechnet sich nach dem Gewicht, das bei der Leerung der Mülltonnen anfällt.

Für Betriebe, Praxen, Arbeitsstätten, Einrichtungen und vermietete Objekte setzt sich die Gebühr aus einer Behälter- und ebenfalls der Gewichtsgebühr zusammen. Weitere Informationen zu den Abfallgebühren sowie eine Übersicht der Kosten erhalten Sie unter → Abfallgebühren

Die Haushaltsgebühr richtet sich nach der Anzahl der im Melderegister der Gemeinde im gemeinsamen Haushalt eingetragenen Personen. Sollte diese Anzahl nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Ihrem Haushalt übereinstimmen, melden Sie bitte die betreffende(n) Person oder Personen im Einwohnermeldeamt ab. Die Abmeldung bekommt das Kreisabfallwirtschaftsbetrieb automatisch übermittelt. Bis zur Aktualisierung der Daten und Bekanntmachung des daraus folgenden Änderungsbescheids gilt die bisherige Gebührenfestsetzung.

Umgekehrt gilt, dass alle Personen, die im Melderegister Ihrer Gemeinde als gemeinsamer Haushalt erfasst sind, in vollem Umfang bei der Gebührenbemessung berücksichtigt werden. Gleichwohl ob diese Personen, sich im Jahr überwiegend anderweitig aufhalten (z.B. Studium) oder nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind. 

Bitte teilen Sie dem Einwohnermeldeamt und dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb mit, dass Sie zukünftig einen gemeinsamen Haushalt bilden. Dazu nutzen Sie bitte die → Erklärung für einen gemeinsamen Haushalt

Ansonsten wird die zuziehende Person mit den Meldedaten als separater Haushalt übermittelt und es ergeht ein automatischer Abfallgebührenbescheid für einen eigenen und einen getrennten Haushalt.

Bei einem Umzug innerhalb des Landkreises nehmen Sie Ihre Mülltonnen am besten mit. Sie werden an der alten oder neuen Adresse geleert. Teilen Sie uns den Umzug aber bitte mit! Ganz wichtig ist es, dass Sie sich in allen anderen Fällen rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen: bei der Übernahme der Tonnen des Vorbesitzers / Vormieters, bei der Nutzung von Gemeinschaftstonnen an der neuen Adresse, beim Wegzug aus dem Landkreis, bei der Weitergabe der Tonne an den Nachmieter / neuen Besitzer und zur Rückgabe der Tonne. Mehr Infos → Abfalltonnen

Sterbefälle im Inland werden uns i.d.R. Von den Einwohnermeldeämtern automatisch mitgeteilt. Sollte sich durch den Sterbefall eines Angehörigen die Haushaltsgebühr in Ihrem Haushalt ändern, erhalten Sie von uns einen angepassten Abfallgebührenbescheid. Verstirbt eine alleinstehende Person, endet damit automatisch auch die Abfallgebührenveranlagung. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb erstellt in diesem Fall eine Schlussabrechnung zum Ende des Sterbemonats. Die Mülltonnen werden dann automatisch für die Leerung gesperrt. Wenn gewünscht ist, dass die Tonnen weiterhin geleert werden, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Alle Personen, die im Melderegister Ihrer Gemeinde als gemeinsamer Haushalt erfasst sind, werden in vollem Umfang bei der Gebührenveranlagung berücksichtigt. Gleichwohl, ob diese Personen sich im Jahr überwiegend anderweitig aufhalten 
(z.B. Studium oder Praktikum) oder nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind. 

Dies ändert nichts an Ihrer Abfallgebührenpflicht. Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Heidenheim ist jede Person verpflichtet sich an die kommunale Abfallentsorgung des Landkreises Heidenheim anzuschließen und die bereitgestellten Entsorgungseinrichtungen zu nutzen, die berechtigt ist, ein Grundstück zu nutzen oder dieses tatsächlich nutzt. Ihr Eintrag im Melderegister Ihrer Gemeinde einen realen Wohnungsbezug dar und impliziert daher sowohl die Berechtigung ein Grundstück zu nutzen als auch die tatsächliche Nutzung. Möchten Sie von der Abfallgebührenpflicht befreit werden, müssen Sie sich komplett aus dem Melderegister abmelden oder uns einen verifizierbaren Nachweis erbringen, dass die Wohnung komplett leer steht, sowie keine Strom- und Wasserversorgung besteht und somit auch nicht von Verwandten oder Bekannten während Ihrer Abwesenheit genutzt werden kann.

Bei einem Defekt wird die Mülltonne repariert oder ggf. ausgetauscht. Sie können uns den Defekt telefonisch unter 07321 9505-0 oder formlos per E-Mail an info@abfall-hdh.de mitteilen. Wir veranlassen die weiteren Schritte. Die Erledigung erfolgt i.d.R. innerhalb von ein bis zwei Wochen. Den genauen Termin teilt Ihnen unser Vertragspartner, Firma WRZ Hörger aus Sontheim, vorab mit.

In Ihrem Kundenkonto über „Mein Abfall-HDH digital“ können Sie die Änderung der Bankverbindung eigenständig vornehmen. Alternativ benötigen wir die Änderung des SEPA-Lastschriftmandates immer schriftlich. Dieses können Sie gerne formlos per E-Mail an gebuehrenstelle@abfall-hdh.de oder per Post an uns schicken. Auf der Website können Sie auch das → SEPA-Laschriftmandat-Formular downloaden.

Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren aktuellen Gebührenbescheid. Darauf finden Sie Ihr Buchungszeichen sowie einen Zugangscode. Auf der → Anmeldeseite geben Sie bitte die letzten sechs Stellen des Buchungszeichens und den Zugangscode ein und stimmen den Datenschutzbestimmungen zu. Abschließend klicken Sie auf „Anmelden“. Danach können Sie ein neues Passwort vergeben. Sie werden zudem aufgefordert, eine E-Mailadresse zu hinterlegen. An diese Adresse erhalten Sie anschließend eine E-Mail zur Verifizierung sowie einen Link, der Sie wieder zurück zur Anmeldeseite führt. Dort melden Sie sich wieder mit dem Buchungszeichen und dem von Ihnen neu vergebenen Passwort an. Damit ist die Registrierung abgeschlossen und das Kundenkonto angelegt.

Sobald uns das zuständige Einwohnermeldeamt Ihren Wegzug aus dem Kreisgebiet mitgeteilt hat, beenden wir Ihre Abfallgebührenveranlagung und Sie erhalten einen Abschlussbescheid.

Zuviel entrichtete Abfallgebühren werden als Gutschrift ausgewiesen und automatisch auf Ihr Überweisungs- oder Abbuchungskonto erstattet.

Geldscheine und Münzen
Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim - Standort Mergelstetten

Standorte

Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website unter → Standorte und Öffnungszeiten

Im Landkreis Heidenheim gibt es über 160 Glascontainerstandorte. Die genauen Standorte finden Sie unter → Glas

Bitte beachten Sie die Einwurf-Zeiten werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Das Umweltmobil ist jedes Jahr im Landkreis unterwegs. Die genauen Standorte finden Sie in Ihrem persönlichen Infomaterial (auf dem Umschlag des Sammelterminkalenders) und unter → Problemstoffe

Grundsätzlich ist die Abgabe in der → Problemstoffsammeltstelle kostenlos. Abgaben in haushaltsübliche Mengen sind kostenlos. Alles darüber hinaus wird in Rechnung gestellt. Die Abgabe eines Feuerlöschers ist kostenpflichtig (10 € / Stück).

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